Massnahme zur Stärkung der Berufsbildung

Nationaler Qualifikationsrahmen für die Berufsbildung


Mit dem Ziel, die internationale Vergleichbarkeit und Wertschätzung der schweizerischen Berufsbildungsabschlüsse zu verbessern, hat der Bundesrat die Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR Berufsbildung) verabschiedet. Mit dieser Verordnung wird zugleich die Grundlage für dazugehörige Zeugniserläuterungen beziehungsweise Diplomzusätze geschaffen. Künftig soll jeder Schweizer Berufsbildungsabschluss gemäss seinen Anforderungen in eines von acht Niveaus des NQR Berufsbildung eingestuft werden. Zudem wird für jeden Abschluss der beruflichen Grundbildung eine Zeugniserläuterung und für jeden Abschluss der HBB ein Diplomzusatz erstellt. Sie enthalten allgemeinverständliche Informationen zum Abschluss; ausserdem wird das Niveau des Abschlusses ausgewiesen. Für eine bessere Vergleichbarkeit wird auch der Bezug zum europäischen Qualifikationsrahmen hergestellt. Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze sollen Arbeitgebenden bei der Rekrutierung von Personal im In- und Ausland eine rasche Einschätzung der Kompetenzen der Bewerbenden ermöglichen. Damit werden die Arbeitsmarktchancen von Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen verbessert und die berufliche Mobilität erleichtert.

Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Die Umsetzung verläuft nach verbundpartnerschaftlichem Verfahren: Die Trägerschaften (Organisationen der Arbeitswelt) erarbeiten einen Antrag zur Einstufung ihrer Berufsbildungsabschlüsse sowie zur Genehmigung der Zeugniserläuterungen bzw. der Diplomzusätze. Nach einer unabhängig durchgeführten Konsistenzprüfung entscheidet das SBFI über die definitive Einstufung. Es nimmt die Abschlüsse sodann in ein Verzeichnis auf, das allen Interessierten offensteht. Die Einstufung aller Schweizer Berufsbildungsabschlüsse soll binnen drei Jahren stattfinden. Die Veröffentlichung der ersten Serie von Zeugniserläuterungen und Diplomzusätzen ist für Sommer 2015 vorgesehen. Mit der Schaffung des NQR Berufsbildung bestätigt der Bundesrat seine Position in Bezug auf die Einführung neuer Titel in der HBB, beispielsweise „Professional Bachelor" und „Professional Master": Er betrachtet die Einführung dieser Titel als nicht zielführend. Durch eine Vermischung von akademischen und beruflichen Abschlussbezeichnungen würden die Trennschärfe und der Informationsgehalt der verschiedenen Titel insgesamt abnehmen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine bessere Positionierung nicht über den Weg einer Vermischung oder Annäherung der Abschlussbezeichnungen zu erreichen ist, sondern mittels einer klaren und eigenständigen Profilierung und Erhöhung der Transparenz.




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