RTVV-Revision
17.08.2014, 23:16 Uhr
Kabelnetze gegen mehr Regulierung und Lex SRG
Swisscable, der Dachverband der 220 Schweizer Kabelnetzunternehmen, lehnt die Revision der Radio- und Fernsehverordnung RTVV und der SRG-Konzession ab.
. Die Revision dient einzig den Interessen der SRG. Eine Regulierung von HbbTV* und die Ausweitung der Verbreitungspflicht kämen einer kleinen «Lex SRG» gleich - die SRG plant die Einführung von HbbTV per 1. Januar 2015. Die Revision bringt Kunden keinen Nutzen, wohl aber Kosten.
Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM plant eine kleine «Lex SRG». Denn die vorgesehene Privilegierung von HbbTV* gegenüber anderen Diensten orientiert sich ausschliesslich an den Plänen der SRG: Im Zusammenhang mit der «Einführung von hybriden Fernsehdiensten» will das BAKOM «spezifisch für die SRG» die hybriden Fernsehdienste dem übrigen publizistischen Angebot zurechnen und gleichzeitig auch die Werberegelung anpassen. So will das BAKOM die SRG via Verordnungs- und Konzessionsanpassung begünstigen. Die geplante Revision gibt vor, für Kunden den Zugang zu modernen Diensten zu verbessern. In Wirklichkeit geht es jedoch darum, der SRG die Vermarktung eines HbbTV-Angebots zu erleichtern. Dies ist unnötig, weil die interaktiven Dienste schon heute aufgeschaltet werden können (etwa über Apps auf bestehenden Plattformen). Um für die SRG einen exklusiven Verbreitungsweg zu reservieren, will das BAKOM HbbTV dennoch regulieren und die Fernmeldedienstanbieter zur Verbreitung verpflichten (Must-Carry).
Keine überflüssigen und marktfeindlichen Regulierungen
Dies stellt einen unnötigen Eingriff in den Markt dar. Pierre Kohler, Präsident von Swisscable, sagt: «Es steht nicht etwa der Schutz benachteiligter Zuschauergruppen im Zentrum, sondern die kommerziellen Interessen der begünstigten Programmveranstalter - namentlich der SRG. Es darf nicht sein, dass uns die Verwaltung Gesetze nach dem Gusto eines Programmveranstalters aufzuzwingen versucht.» Der Verband der Kabelnetzunternehmen lehnt dies ab. «Die geplante Regulierung ist unverhältnismässig. Sie dient kommerziellen Partikularinteressen, obschon es keinerlei Anzeichen gibt, dass der Markt bei interaktiven TV-Diensten nicht spielen würde», sagt Dr. Simon Osterwalder, Geschäftsführer von Swisscable.
Kunden nicht mit unnötigen Kosten belasten
Auch für das Portemonnaie von Kundinnen und Kunden brächte die Regulierung unangenehme Folgen: Wenn HbbTV-Anwendungen wie vorgeschlagen gesetzlich verbreitet werden sollen, müssen die Verbreiter erhebliche Investitionen tätigen. Zudem müssten zahlreiche Set-Top-Boxen ausgetauscht werden - mit entsprechenden Kosten für die Kunden.
*Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV) ist ein Standard für hybrides Fernsehen, jedoch kein «hybrider Fernsehdienst». HbbTV ermöglicht die Anzeige von über das lineare Fernsehsignal hinausgehenden Inhalten auf dem TV-Gerät, die von einem mit Videos und Bildern angereicherten Teletext über eigentliche Informationsplattformen bis zu Video-on-Demand-Inhalten reichen. Diese Inhalte werden entweder in das TV-Signal integriert oder über das Internet bezogen. Eine Implementierung von HbbTV ist mit technisch aufwendigen Anpassungen in den Systemen (namentlich den Set-Top-Boxen) verbunden.
Die Stellungnahme von Swisscable finden Sie unter folgendem Link: http://bit.ly/1t5vGSD
Swisscable ist der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze. Ihm sind 220 privatwirtschaftlich und öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen, die rund 2.7 Millionen Haushalte mit Radio, TV, HDTV, Internet, Telefonie und weiteren Angeboten versorgen.