22.03.2010, 00:00 Uhr

WEKO zieht Swisscom Mobile-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat anlässlich ihrer Jahrespressekonferenz bekannt gegeben, dass sie gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Swisscom Mobile Beschwerde beim Bundesgericht einreichen wird. Dieses soll entscheiden, ob die WEKO gestützt auf das Kartellgesetz auch in regulierten Bereichen gegen Missbräuche marktbeherrschender Unternehmen vorgehen kann.
Das Bundesverwaltungsgerichts bestätigt mit seinem Urteil den Entscheid der WEKO vom Februar 2007 bis auf die Frage des Missbrauchs. Das Verfahren ist regelkonform, das rechtliche Gehör von Swisscom wurde nicht verletzt, die Marktabgrenzung ist richtig und Swisscom Mobile ist betreffend der Terminierung in ihr Mobilfunknetz tatsächlich marktbeherrschend. Zudem sind die Terminierungsgebühren von Swisscom im Markt seit Untersuchungseröffnung Ende 2002 von 33.5 auf heute 14 Rappen (bei Orange und Sunrise von 36.5 auf 17 Rappen) gesunken, womit das Ziel der Untersuchung, etwas gegen die hohen Terminierungsgebühren zu unternehmen, erreicht ist.
Die WEKO ist in der Frage des Missbrauchs der Meinung, dass in regulierten Märkten das Kartellgesetz parallel zu den Regulierungserlassen zur Anwendung gelangen muss, wie dies vom Bundesgericht in anderen Zusammenhang bereits bestätigt worden ist. Sie ist dezidiert der Auffassung, dass das Element des ,Erzwingens" in der Marktbeherrschung bereits enthalten ist und nicht als zusätzliches Tatbestandsmerkmal des Missbrauchs in regulierten Märkten nachzuweisen ist. Nur mit dem zusätzlichen Druck des Kartellgesetzes und der Sanktionsdrohung ist es möglich, in ungenügend regulierten Märkten, wie bei den Mobilterminierungsgebühren, Marktmachtmissbräuche zu verhindern. Bei Preismissbräuchen ist dabei die Koordinierung mit dem Preisüberwacher wichtig, der auch über Instrumente zum Schutz der Konsumenten verfügt. (Patrick Hediger) http://www.weko.admin.ch



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