08.03.2007, 00:00 Uhr
Warnung vor virtuellem Sex in Second Life
Wer in Internet-Welten wie Second Life virtuelle Sexhandlungen ausübt, muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen, warnt ein Hamburger Jurist. Wenn Avatare in Second Life virtuellen Sex ausüben, ist das nach Paragraf 184 im deutschen Strafgesetzbuch Pornografie. Und das kann zu Problemen führen, wenn auch Kinder und Jugendliche Zugang zu der 3D-Welt haben. Darauf weist der Hamburger Jurist Stephan Mathé in der "Netzeitung" hin.
"Wer pornografische Schriften einer Person unter 18 Jahren zugänglich macht oder derartiges Material dort verbreitet, wo sich Personen unter 18 Jahren aufhalten, wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft", sagte der Medienrechtsexperte. Virtueller Sex mit Avataren in Kindergestalt könne bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug mit sich bringen. Mathé warnt ausdrücklich vor dem Besuch solcher Angebote: "Schon das Herunterladen der Grafikdaten auf den eigenen PC gilt als Besitzverschaffung und kann strafbar sein." (ph/iwb) http://bundesrecht.juris.de/stgb/index.html http://www.secondlife.com
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