01.07.2013, 00:00 Uhr
Verwertungsrechte: Kopierabgabe auf PCs und Drucker in der EU
Der Europäische Gerichtshof hat die von der Verwertungsgesellschaft Wort geforderte Kopierabgabe für PCs und Drucker bestätigt - zum Leidwesen von Industrie und Handel.
Seit einigen Jahren streiten die Verwertungsgesellschaft Wort und deutsche Elektronikindustrie sowie entsprechende Händler über eine Kopierabgabe für PCs und Drucker in Deutschland. Nun hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) eine wichtige Entscheidung in dieser Sache getroffen. Danach sind PCs und Drucker zwar grundsätzlich nicht von der Urheberrechtsabgabe ausgeschlossen, diese kann aber nur unter engen Voraussetzungen erhoben werden. Laut EuGH ist ein Kopiervorgang mittels PC und Drucker nur dann abgaberelevant, wenn die Vervielfältigung auf Papier oder ähnliche nicht digitale Medien erfolgt.
Weiter haben die Richter klargestellt, dass der gesamte Kopiervorgang von einer einzigen Person vorgenommen werden muss. Damit wären zum Beispiel Ausdrucke von Werken einer Person, die von jemand anderem ins Internet gestellt werden, nicht abgaberelevant, so der Branchenverband Bitkom in einer Stellungnahme.
Ferner befasste sich der EuGH mit Geräten, die nur in Kombination zum Kopieren geeignet sind. Hier soll es den Mitgliedstaaten frei stehen, welche Geräte sie mit einer Abgabe belegen, solange die Urheber den gerechten Ausgleich für die erlaubten Kopien erhalten. Da solche Abgaben für Scanner bereits praktiziert werden, hält der Bitkom-Verand eine weitere Abgabe überflüssig.
Kommentar
Durch das Urteil könnten sich entsprechende Geräte auch zukünftig verteuern, wobei das Urteil sich vor allem auf die Rechtslage in der Vergangenheit zwischen 2001 bis 2007 bezieht. Als Abgabe verlangt werden zwischen 10 und 300 Euro je seinerzeit verkauftem Gerät. (ph/com!)
Weiter haben die Richter klargestellt, dass der gesamte Kopiervorgang von einer einzigen Person vorgenommen werden muss. Damit wären zum Beispiel Ausdrucke von Werken einer Person, die von jemand anderem ins Internet gestellt werden, nicht abgaberelevant, so der Branchenverband Bitkom in einer Stellungnahme.
Ferner befasste sich der EuGH mit Geräten, die nur in Kombination zum Kopieren geeignet sind. Hier soll es den Mitgliedstaaten frei stehen, welche Geräte sie mit einer Abgabe belegen, solange die Urheber den gerechten Ausgleich für die erlaubten Kopien erhalten. Da solche Abgaben für Scanner bereits praktiziert werden, hält der Bitkom-Verand eine weitere Abgabe überflüssig.
Kommentar
Durch das Urteil könnten sich entsprechende Geräte auch zukünftig verteuern, wobei das Urteil sich vor allem auf die Rechtslage in der Vergangenheit zwischen 2001 bis 2007 bezieht. Als Abgabe verlangt werden zwischen 10 und 300 Euro je seinerzeit verkauftem Gerät. (ph/com!)