21.11.2013, 00:00 Uhr
Verbraucherschützer siegen über Google - Landgericht Berlin erklärt Nutzungsklauseln für rechtswidrig
Das Landgericht Berlin hat zahlreiche Vertragsklauseln von Google für rechtswidrig erklärt. Betroffen sind insgesamt 25 Bestimmungen zu Nutzung und Datenschutz. Die Begründung: Sie sind zu unbestimmt formuliert oder schränken die Rechte der Verbraucher unzulässig ein. Google will gegen das Urteil Berufung einlegen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gesiegt: Das Landgericht Berlin hat nach seiner Klage 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen für rechtswidrig erklärt, die zu unbestimmt formuliert waren oder die Rechte der Verbraucher unzulässig einschränkten.
Google hatte sich in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, "möglicherweise" gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder "unter Umständen" personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen. Für Verbraucher blieb unklar, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten. Zudem konnten personenbezogene Daten auch ohne aktive Einwilligung erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden.
Zwölf Nutzungsbedingungen enthielten Formulierungen, die die Rechte der Verbraucher einschränkten. Der Konzern behielt sich auch vor, sämtliche in den Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen, Anwendungen sogar durch direkten Zugriff auf das Gerät zu entfernen sowie Funktionen und Features der Dienste nach Belieben komplett einzustellen. Nur sofern es "vernünftigerweise möglich" sei, werde der Nutzer vorab über die Änderung des Dienstes informiert. Eine Erläuterung, was darunter zu verstehen ist, fehlte. Zudem nahm sich Google das Recht, die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern. Der vzbv hielt das für unangemessen benachteiligend. Das Landgericht schloss sich im Ergebnis dieser Auffassung an und erklärte die eingeklagten Bedingungen für rechtswidrig.
Der Internetkonzern sieht sich hingegen im Recht - und will gegen das Urteil Berufung einlegen. Das sagte ein Google-Sprecher gegenüber der INTERNET WORLD Business. "Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind."
Wohin entwickelt sich die Suchtechnologie? SEO-Experte Marcus Tandler lässt Googles Vergangenheit Revue passieren, um daraus seine Vision für die Zukunft der Suche zu entwickeln. (ph/iw)
Google hatte sich in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, "möglicherweise" gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder "unter Umständen" personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen. Für Verbraucher blieb unklar, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten. Zudem konnten personenbezogene Daten auch ohne aktive Einwilligung erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden.
Zwölf Nutzungsbedingungen enthielten Formulierungen, die die Rechte der Verbraucher einschränkten. Der Konzern behielt sich auch vor, sämtliche in den Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen, Anwendungen sogar durch direkten Zugriff auf das Gerät zu entfernen sowie Funktionen und Features der Dienste nach Belieben komplett einzustellen. Nur sofern es "vernünftigerweise möglich" sei, werde der Nutzer vorab über die Änderung des Dienstes informiert. Eine Erläuterung, was darunter zu verstehen ist, fehlte. Zudem nahm sich Google das Recht, die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern. Der vzbv hielt das für unangemessen benachteiligend. Das Landgericht schloss sich im Ergebnis dieser Auffassung an und erklärte die eingeklagten Bedingungen für rechtswidrig.
Der Internetkonzern sieht sich hingegen im Recht - und will gegen das Urteil Berufung einlegen. Das sagte ein Google-Sprecher gegenüber der INTERNET WORLD Business. "Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind."
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