In-App-Verkäufe an Kinder
11.07.2014, 19:15 Uhr
USA reichen Klage gegen Amazon ein
Dem weltgrössten Online-Marktplatz droht die Zahlung einer Millionensumme: Amazon wurde von der US-Handelsbehörde FTC verklagt, weil die Vorkehrungen gegen teure In-App-Käufe bislang zu lasch waren.
Selbst wenn Kinder vermeintlich kostenlose Spiele-Apps aus dem Hause Amazon nutzen, kann das ordentlich ins Geld gehen. Nämlich dann, wenn sie bei Zusatzfunktionen wie virtuellen Gegenständen zugreifen und dafür Gebühren berappen müssen - ohne erneute Passwort-Eingabe. Die Berechnung dieser Gebühren hält die US-Handelsbehörde FTC für unberechtigt und hat daher am gestrigen Donnerstag Klage gegen Amazon eingereicht. Der Online-Marktplatz soll die in Rechnung gestellten Beträge in Millionenhöhe zurückzahlen, verlangt die Aufsichtsbehörde. Ausserdem sollen künftig höhere Hürden für Käufe eingerichtet werden.
Das Problem ist indes nicht neu: So musste sich beispielsweise Apple wegen eines Zeitfensters von 15 Minuten rechtfertigen, während dessen Einkäufe ohne die erneute Eingabe eines Kennworts möglich waren, nachdem sich die Nutzer zuvor mit einem Passwort angemeldet hatten. Schliesslich gab der iPhone-Hersteller dem Druck der Behörden nach und stimmte einem Vergleich über 30 Millionen US-Dollar. Amazon dagegen lehnte diesen Weg ab und forderte die FTC auf, den Gerichtsweg zu beschreiten.
Der Vorwurf der Behörde: Beim Start seines App Stores habe Amazon gar kein Passwort bei In-App-Käufen abgefragt. Das wurde zwar im Lauf der Zeit geändert, aber auch dann mussten Nutzer ihr Kennwort erst eingeben, wenn die Einkaufssumme 20 US-Dollar überschitt. Im vergangenen Jahr sei der Passwortschutz schliesslich auf kleinere Beträge ausgeweitet worden, allerdings nicht gleichzeitig für alle Apps, so die FTC: Amazon habe das Problem also gekannt, aber zunächst nichts dagegen unternommen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Amazon gerichtlichen Ärger mit dem App Store hat: Vor einem Jahr hatte das Unternehmen einen zweijährigen Rechtsstreit mit Apple beigelegt. Grund der Klage durch den iPhone-Hersteller: Mit der Bezeichnung App Store, die Apple zuerst eingeführt hatte, verletzte Amazon Markenschutzregeln und nutze sie zu irreführender Werbung.