17.11.2013, 00:00 Uhr
Triumph über die Autoren - Google Library darf kopieren
Googles Digitalisierungsprojekt geht einen weiteren Schritt voran. Gestern entschied ein US-amerikanisches Gericht, dass das digitale Kopieren und Anzeigen von Textausschnitten innerhalb der Grenzen der fairen Nutzung liegen.
Google kann sich freuen: Gestern wurde ein langwieriges Gerichtsverfahren zwischen dem Internetkonzern und einer Autorengruppe von einem US-Gericht in New York zugunsten Googles entschieden. Gegenstand der Auseinandersetzung war das digitale Kopieren von Büchern für die öffentliche Online-Bibliothek von Google. Nach Ansicht des vorsitzenden Richters liege das Zurverfügungstellen von Textausschnitten aus 20 Millionen Büchern im Rahmen der "Fair Use"-Richtlinien, die in den USA die faire Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken begleiten, so Reuters.
Auf der Basis der jetzt getroffenen Entscheidung könnte Google sein Digitalisierungsprojekt weiterführen. Für Google ist die Abweisung der Klage ausserdem eine weitere Bestätigung der eigenen Linie: Nach langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Autoren und Verlagshäusern seit 2005 konnte sich das Internetunternehmen bereits im vergangenen Jahr mit den Verlegern einigen. "Es war ein langer Weg und wir sind sehr erfreut über die heutige Entscheidung", kommentierte Google. "Wie wir schon immer sagten, befindet sich Google Books ganz im Einklang mit dem Urheberrecht und funktioniert wie ein Katalog für das digitale Zeitalter." Damit spielt Google auf den Nutzen seines Projektes für Bibliotheken an, die über ihre Computer-Terminals die digitalisierten Werke der Öffentlichkeit zugänglich machen könnten.
Die abgewiesenen Autoren zeigten sich indes über die Entscheidung enttäuscht. Nach wie vor halten die beteiligten Autoren das Massenkopieren von Büchern für unauthorisiert und eine Überschreitung der fairen Nutzung. Die Autoren wollen dementsprechend die Entscheidung anfechten. Im Oktober 2012 hatte sich Google mit US-Verlagshäusern geeinigt, mit denen der Konzern seit 2005 bezüglich der Digitalisierung im Clinch lag. In einer Übereinkunft hatten Google und die Verleger festgehalten, dass die Digitalisierung ihrer Inhalte der Zustimmung der Verlagshäuser bedarf und die Urheberrechte nach wie vor bei den Copyright-Inhabern liegen. Zuvor war das Digitalisierungsprojekt im Jahr 2009 auf Betreiben von Verlegern und Autoren gestoppt worden. (ph/iw)
Auf der Basis der jetzt getroffenen Entscheidung könnte Google sein Digitalisierungsprojekt weiterführen. Für Google ist die Abweisung der Klage ausserdem eine weitere Bestätigung der eigenen Linie: Nach langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Autoren und Verlagshäusern seit 2005 konnte sich das Internetunternehmen bereits im vergangenen Jahr mit den Verlegern einigen. "Es war ein langer Weg und wir sind sehr erfreut über die heutige Entscheidung", kommentierte Google. "Wie wir schon immer sagten, befindet sich Google Books ganz im Einklang mit dem Urheberrecht und funktioniert wie ein Katalog für das digitale Zeitalter." Damit spielt Google auf den Nutzen seines Projektes für Bibliotheken an, die über ihre Computer-Terminals die digitalisierten Werke der Öffentlichkeit zugänglich machen könnten.
Die abgewiesenen Autoren zeigten sich indes über die Entscheidung enttäuscht. Nach wie vor halten die beteiligten Autoren das Massenkopieren von Büchern für unauthorisiert und eine Überschreitung der fairen Nutzung. Die Autoren wollen dementsprechend die Entscheidung anfechten. Im Oktober 2012 hatte sich Google mit US-Verlagshäusern geeinigt, mit denen der Konzern seit 2005 bezüglich der Digitalisierung im Clinch lag. In einer Übereinkunft hatten Google und die Verleger festgehalten, dass die Digitalisierung ihrer Inhalte der Zustimmung der Verlagshäuser bedarf und die Urheberrechte nach wie vor bei den Copyright-Inhabern liegen. Zuvor war das Digitalisierungsprojekt im Jahr 2009 auf Betreiben von Verlegern und Autoren gestoppt worden. (ph/iw)