14.08.2008, 00:00 Uhr

Tiffany legt Widerspruch gegen Ebay-Urteil ein

Für Ebay gelten dieselben Rechtsgrundlagen wie für einen Flohmarkt, glauben die Anwälte des Schmuckherstellers Tiffany. Das erstinstanzliche Urteil eines Bezirksrichters akzeptieren sie daher nicht.
Der Schmuckhersteller Tiffany akzeptiert das Urteil von Bezirksrichter Richard Sullivan nicht. Dieser im Prozess um gefälschte Produkte bei Ebay entschieden, dass der Dienst nicht zur Überprüfung der auf dem Portal laufenden Auktionen gezwungen werden kann. Ein Flohmarkt sei auch verpflichtet, den Vertrieb von gefälschten Produkten zu untersagen. Für Ebay gelte das gleiche Recht, so die Einstellung von Tiffany. Jetzt soll Widerspruch gegen das Urteil eingelegt werden. (ph/iwb)



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