05.11.2009, 00:00 Uhr
Swisscom: Wegen ADSL-Preispolitik 220 Millionen Franken Busse
Wettbewerbskommission (WEKO) stellt fest, dass Swisscom durch ihre Preispolitik bei ADSL-Diensten bis zum 31. Dezember 2007 ihre Wettbewerber behindert hat. Die WEKO sanktioniert Swisscom im Entscheid vom 19. Oktober 2009 für diesen Verstoss gegen das Kartellgesetz mit einem Betrag von CHF 219`861`720.-.
Swisscom ist einerseits mit ihrer Marke Bluewin als ADSL-Anbieter tätig und andererseits liefert sie auch das für Breitbandinternet notwendige Vorprodukt. Wettbewerber von Bluewin wie Sunrise, VTX oder Green benötigen von Swisscom diese Vorleistung, damit sie ihren Endkunden ebenfalls Breitbandinternet via ADSL anbieten können. Swisscom hat - im Vergleich zu den Endkundenpreisen - bis Ende 2007 hohe Preise für dieses Vorleistungsangebot verlangt. Es resultierte eine zu knappe Differenz zwischen Vorleistungskosten und Endkundenpreisen (sog. «Kosten-Preis-Schere»). Swisscom hat ihre Konkurrenten insofern behindert, als diese ihr ADSL-Geschäft nicht profitabel betreiben konnten. Swisscom hat in diesem Bereich via Bluewin zwar ebenfalls Verluste gemacht, diese wurden jedoch durch die Gewinne der notwendigen Vorleistung überkompensiert. Diese Preispolitik beurteilt die WEKO als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die hohen Vorleistungspreise haben zudem auch zum hohen Preisniveau in der Schweiz beigetragen. Auf den 1. Januar 2008 hat Swisscom ihre Vorleistungspreise gesenkt. Die Situation hat sich dadurch für die anderen ADSL-Anbieter verbessert. Die Höhe der Sanktion ergibt sich aus der Art und Schwere des Verstosses. Der Umstand, dass das beanstandete Verhalten von Swisscom in der Anfangs- und der Wachstumsphase dieses Marktes Jahre andauerte, wirkte sich in der Sanktionsbemessung erschwerend aus.
Swisscom hat bereits reagiert und wird den WEKO-Entscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten. Swisscom schreibt: Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst Swisscom wegen angeblich missbräuchlicher Preisgestaltung bei Breitbanddiensten mit CHF 219 Mio. Dies obwohl die Rechtslage zur Sanktionierbarkeit derartiger Sachverhalte unsicher ist und ein Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichtes in dieser Frage in Kürze zu erwarten ist. Swisscom sieht sich daher gezwungen, auch diese Verfügung der Wettbewerbskommission anzufechten. (ph) http://www.weko.admin.ch http://www.swisscom.ch