24.02.2010, 00:00 Uhr
Swisscom kannte bei Fastweb-Übernahme Steuerhinterziehungsvorwürfe
Swisscom nimmt Kenntnis von den gestern erhobenen Vorwürfen der italienischen Behörden. Das Verfahren wegen mutmasslicher Steuerhinterziehung in den Jahren 2003 bis 2006 war Swisscom bei der Übernahme von Fastweb in 2007 bekannt. Die Auswirkungen der neusten Vorwürfe wird Swisscom genau prüfen. Swisscom und Fastweb sichern den italienischen Strafverfolgungsbehörden volle Unterstützung bei der Klärung der Vorwürfe zu.
Fastweb hat in den Jahren 2003 - 2006 Leistungen (Telefonkarten und Sprachverkehr) von italienischen Anbietern eingekauft und weiterverkauft. In den Einstandspreisen waren die italienischen Mehrwertsteuern enthalten. Im Januar 2007 machte Fastweb eine bestehende rechtliche Untersuchung öffentlich. Der Vorwurf lautete, dass die Transaktionen von den Lieferanten nur eingegangen wurden, um die Bezahlung der von Fastweb geleisteten Mehrwertsteuern an den Staat zu umgehen. Als Folge dieser Untersuchung wurden Fastweb bis heute noch nicht sämtliche Mehrwertsteuern zurückerstattet.
Swisscom war beim Erwerb von Fastweb im Jahr 2007 über das laufende Verfahren informiert. Es lagen zwei verschiedene Gutachten von Steuerberatungsgesellschaften vor, nach denen die beanstandeten Transaktionen korrekt waren und Fastweb zur Rückerstattung der Mehrwertsteuern berechtigt ist. Die fehlende Rückforderbarkeit war gemäss damaligem Kenntnisstand als Risiko in das Kaufangebot eingeflossen.
Swisscom wurde überrascht von den jüngsten Entwicklungen:
- Die Untersuchung wurde auf weitere Personen ausgedehnt.
- Haftbefehle gegenüber 56 Personen wurden ausgestellt, erste Festnahmen sind erfolgt; von dieser Massnahme sind 5 Personen des früheren Managements und Mitarbeiter von Fastweb betroffen.
- Zum Mehrwertsteuerbetrug kommen Vorwürfe der Geldwäscherei hinzu, welche sich an das Personal der missbräuchlich handelnden Drittfirmen und der beteiligten Firmen richten.
- Eine Gesamtsumme von 2 Mia. hinterzogener Mehrwertsteuern soll im Spiel sein, weil eine Vielzahl von Unternehmen betroffen sind, darunter Fastweb mit ca. 40 Mio.
- Die Untersuchungsbehörde beantragt dem Gericht die Bestellung eines Kommissars gegenüber Fastweb. Das ist eine behördliche Aufsicht, genannt Commissariamento, die allerdings nach heutiger Einschätzung die Weiterführung der Geschäftstätigkeit nicht beeinträchtigen würde.
Swisscom nimmt die neusten Entwicklungen zur Kenntnis und wird die Auswirkungen genau prüfen. Fastweb und Swisscom sind an einer raschen Klärung der Vorwürfe durch die italienischen Strafverfolgungsbehörden interessiert. (ph) http://www.swisscom.ch