Verwaltungsgericht
08.10.2015, 09:21 Uhr
Superprovisorische Verfügungen gegen 38 St. Galler Gemeinden
ABACUS Research AG legte diese Woche beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen Beschwerde gegen die Vergabe von Aufträgen durch weitere 38 St. Galler Gemeinden ein.
Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat am Dienstag, 6. Oktober 2015 entscheiden, dass weiteren 38 Gemeinden die Weiterführung des Vergabeverfahrens und insbesondere der Abschluss eines Vertrages zur Beschaffung des Basisangebots "VRSG / FIS FinanzSuite" auf der Basis von Microsoft Dynamics NAV und damit zusammenhängender Dienstleistungen einstweilen untersagt bleibt.
Betroffen sind die Stadt Rheineck sowie die Gemeinden Amden, Andwil, Balgach, Benken, Berg, Bütschwil-Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Eggersriet, Eichberg, Gommiswald, Häggenschwil, Hemberg, Jonschwil, Kaltbrunn, Lichtensteig, Lütisburg, Marbach, Mörschwil, Mosnang, Muolen, Niederbüren, Niederhelfenschwil, Oberbüren, Oberhelfenschwil, Oberuzwil, Pfäfers, Quarten, Rüthi, Schänis, St. Margrethen, Tübach, Waldkirch, Wartau, Weesen, Widnau, Wildhaus-Alt St. Johann und Zuzwil.
Bereits letzte Woche und diesen Montag hat das Verwaltungsgericht St. Gallen eine superprovisorischen Verfügung gegen die Städte Altstätten, Gossau, Rapperswil-Jona, Rorschach, St. Gallen sowie die Gemeinden Au, Bad Ragaz, Berneck, Degersheim, Diepoldsau, Eschenbach, Flums, Gaiserwald, Gams, Goldach, Kirchberg, Mels, Oberriet, Rorschacherberg, Sargans, Schmerikon, Sennwald, Sevelen, Steinach, Uznach, Uzwil, Vilters-Wangs und Wittenbach erlassen. Somit sind gesamthaft 66 St. Galler Städte und Gemeinden betroffen.
ABACUS sah sich laut eigenen Angaben gezwungen, gegen diese Gemeinden vorzugehen, da der Beschaffungsmarkt für IT-Dienstleistungen der öffentlichen Hand im Kanton St. Gallen nicht funktioniert. Unternehmen werden als Lieferanten für Gemeindesoftware systematisch ausgeschlossen.
ABACUS als ein führender Schweizer Softwareproduzent ist nicht mehr gewillt, hinzunehmen, dass die öffentliche Hand erfolgreiche Schweizer Unternehmen vom Wettbewerb systematisch ausschliesst und Software ohne jegliche Ausschreibung beschafft, welche nota bene von ausländischen Firmen stammen.
Die Preise dieser Leistungen sind zudem massiv überhöht. Ein Vergleich zeigt: die St. Galler Gemeinden und damit die Steuerzahler kaufen Produkte ein, welche zwei- bis dreimal teurer sind als bewährte Produkte, welche auf dem Markt verfügbar sind.
Betroffen sind die Stadt Rheineck sowie die Gemeinden Amden, Andwil, Balgach, Benken, Berg, Bütschwil-Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Eggersriet, Eichberg, Gommiswald, Häggenschwil, Hemberg, Jonschwil, Kaltbrunn, Lichtensteig, Lütisburg, Marbach, Mörschwil, Mosnang, Muolen, Niederbüren, Niederhelfenschwil, Oberbüren, Oberhelfenschwil, Oberuzwil, Pfäfers, Quarten, Rüthi, Schänis, St. Margrethen, Tübach, Waldkirch, Wartau, Weesen, Widnau, Wildhaus-Alt St. Johann und Zuzwil.
Bereits letzte Woche und diesen Montag hat das Verwaltungsgericht St. Gallen eine superprovisorischen Verfügung gegen die Städte Altstätten, Gossau, Rapperswil-Jona, Rorschach, St. Gallen sowie die Gemeinden Au, Bad Ragaz, Berneck, Degersheim, Diepoldsau, Eschenbach, Flums, Gaiserwald, Gams, Goldach, Kirchberg, Mels, Oberriet, Rorschacherberg, Sargans, Schmerikon, Sennwald, Sevelen, Steinach, Uznach, Uzwil, Vilters-Wangs und Wittenbach erlassen. Somit sind gesamthaft 66 St. Galler Städte und Gemeinden betroffen.
ABACUS sah sich laut eigenen Angaben gezwungen, gegen diese Gemeinden vorzugehen, da der Beschaffungsmarkt für IT-Dienstleistungen der öffentlichen Hand im Kanton St. Gallen nicht funktioniert. Unternehmen werden als Lieferanten für Gemeindesoftware systematisch ausgeschlossen.
ABACUS als ein führender Schweizer Softwareproduzent ist nicht mehr gewillt, hinzunehmen, dass die öffentliche Hand erfolgreiche Schweizer Unternehmen vom Wettbewerb systematisch ausschliesst und Software ohne jegliche Ausschreibung beschafft, welche nota bene von ausländischen Firmen stammen.
Die Preise dieser Leistungen sind zudem massiv überhöht. Ein Vergleich zeigt: die St. Galler Gemeinden und damit die Steuerzahler kaufen Produkte ein, welche zwei- bis dreimal teurer sind als bewährte Produkte, welche auf dem Markt verfügbar sind.