17.04.2013, 00:00 Uhr
Sunrise zu UVEK-Anhörung: Chance für faireren Wettbewerb im Schweizer Telekommunikationsmarkt
Sunrise hat sich zu der folgenden Meldung geäussert: ##{"type":"InterRed::Userlink","linktype":"b","linkoffset":0,"ziel_ba_name":"opc_artikel","bid":0,"cid":0,"extern":"","fragment":"","t3uid":37912,"page":0,"text":"UVEK-Anh\u00f6rung: Preise f\u00fcr die Nutzung eines Telekomnetzes m\u00fcssen angepasst werden","target":"_top","alias":"","_match":"","_custom_params":[]}#!. Sunrise schreibt dazu:
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eröffnete die bereits seit geraumer Zeit angekündigte, öffentliche Anhörung zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV). Gegenstand der Revision ist unter anderem die Preisberechnungsmethode beim regulierten Netzzugang. Seit Jahren zahlen alternative Telekommunikationsanbieter überhöhte Zugangsgebühren für die Nutzung des ehemaligen historischen PTT-Netzes, das sich noch immer mehrheitlich im staatlichen Besitz befindet. Die Schwäche der aktuellen Methode (Long Run Incremental Cost, ?LRIC?) liegt darin, dass sie eine vollständige Neubewertung der Infrastruktur zu aktuellen Baukosten zulässt, was Swisscom erlaubt das längst abgeschriebene Kupfernetz viel teurer als zu den effektiven Kosten ihren Mitwebewerbern zu verrechnen. Um zu verhindern, dass der Wettbewerb im Festnetzbereich weiterhin massiv behindert wird, muss die. Verordnung nun rasch angepasst werden.
Breit abgestützte Forderung nach Reformen
Sunrise und andere alternative Anbieter setzen sich bereits seit Jahren gegen eine Preisdiskriminierung durch Swisscom beim Netzzugang ein. Unterstützt werden sie dabei durch Konsumenten- und Gewerbeorganisationen. Auch der Preisüberwacher hat sich in der Vergangenheit wiederholt für eine Anpassung der LRIC-Methode ausgesprochen. Das Bundesgericht bestätigte in einem Urteil vom April 2011 die Diskriminierung der Konkurrenz und spielte den Ball dem Bundesrat zu. Es liege an diesem die Verordnung anzupassen. Der Bundesrat seinerseits wies bereits in seinem Bericht zur Evaluation des Fernmeldemarktes vom September 2010 auf Mängel in der Preisberechnungsmethode hin und schlug entsprechende Lösungsansätze vor. Im Zusatzbericht vom März 2012 bestätigte der Verordnungsgeber erneut den Handlungsbedarf. In der Folge führte das BAKOM eine Expertenbefragung durch und gab beim renommierten WIK-Institut eine Studie in Auftrag. Dieses empfiehlt für das Kupferanschlussnetz bzw. die Kabelkanalisationen eine Anpassung der Kostenrechnungsmethode, gerade auch um Investitionsanreize für den Ausbau der Glasfasernetze zu schaffen.
Überteuerter Netzzugang wegen zu hoher, nicht effektiv anfallender Kapitalkosten
Gemäss Fernmeldegesetz muss die marktbeherrschende Swisscom ihre grossteils zu Monopolzeiten entstandene Festnetzinfrastruktur der Konkurrenz auf transparente und nichtdiskriminierende Weise und zu kostenorientierten Preisen zur Mitbenutzung überlassen. Die Bestimmung der kostenorientierten Preise erfolgt nach der LRIC-Methode. Die geltende LRIC-Praxis ermöglicht Swisscom die Neubewertung sämtlicher Anlagen zu aktuellen Baukosten und ohne Berücksichtigung von getätigten Abschreibungen. Sowohl die Kabelkanalisationen als auch die Kupferkabel der letzten Meile wurden grösstenteils vor Jahrzehnten gebaut und sind längst abgeschrieben. Die daraus resultierende Überbewertung der Anlagen führt zu sehr hohen Kapitalkosten, die der Swisscom in Tat und Wahrheit gar nicht anfallen. Dennoch werden diese Kosten der Konkurrenz überbürdet, die dadurch empfindliche Wettbewerbsnachteile erfährt. Leidtragende sind damit auch die Konsumenten.
Neu: Glas-Korrekturfaktor und Ersatzinvestitionen für Kabelkanalisationen
Mit dem vorliegenden Revisionsvorschlag soll dieser Missstand nun beseitigt werden. Die wesentlichen Neuerungen sind die folgenden: Die massgeblichen Kosten werden auf der Basis eines modernen Netzes berechnet, so wie es heute von einem effizienten Anbieter gebaut würde. Da heutige Netze mit Glasfasern realisiert werden, bildet neu ein modernes Glasfasernetz die Basis für die Kostenberechnung. Dies würde zu ähnlichen oder leicht höheren Kosten führen. Da Glasfasernetze aber viel leistungsfähiger als Kupfernetze sind, wird im Preismodell ein Korrekturfaktor berücksichtigt. Zudem dürfen bei der Kabelkanalisationen nur noch Ersatzinvestitionen statt wie bisher Abschreibungen und Kapitalkosten berücksichtigt werden.
Moderate Netzzugangspreise setzen Anreize für Investitionen in die Zukunft
Erklärtes Ziel der Revision ist es, alternativen Telekommunikationsanbietern möglichst das gleiche und damit nichtdiskriminierende Kostensniveau zu gewähren, wie dem marktbeherrschenden Unternehmen. Das erscheint im Besonderen für eine auslaufende Technologie (Kupfernetz) als sachgerecht. Gleichzeitig werden für die Swisscom und auch andere Netzbetreiber Anreize geschaffen, in neue Technologien wie Glasfasernetze zu investieren. Auch in der EU sind klare Bestrebungen erkennbar, die traditionellen Kostenrechnungsmodelle zu öffnen, um dem Markt die richtigen Signale zu senden. Anzufügen ist dabei aber, dass in der Schweiz im Gegensatz zur EU die Glasfasertechnologie heute nicht der Regulierung unterliegt und die neu vorgeschlagene Kostenrechnungsmethode deshalb auch nur die alten Kupfernetze tangiert. Insofern wären entsprechende Verweise und Vergleiche mit der nötigen Differenzierung anzustellen. Die in manchen EU-Ländern vorgebrachten Bedenken, der Glasfaserausbau könne sich bei allzu tiefen Netzzugangspreisen verzögern, sind für die Schweiz weitestgehend unbegründet. Realität ist, dass hierzulande der Ausbau hochbreitbandiger Netze auf Hochtouren läuft und es ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass Preisreduktionen bei einer auslaufenden Technologie diesen verzögern.
Die vorgeschlagene Anpassung der Fernmeldedienstverordnung (FDV) kommt zwar spät, würde aber dennoch zur nötigen Belebung des Wettbewerbs führen. Damit wäre sie auch ein Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Schweiz. Der dynamische Telekommarkt ruft nach eine raschen Umsetzung des Vorhabens. Eine zeitlich gestaffelte Umsetzung der Anpassungen über 3 Jahre (Gleitpfad) ist abzulehnen. (ph) ##{"type":"InterRed::Userlink","linktype":"e","linkoffset":0,"ziel_ba_name":"","bid":0,"cid":0,"extern":"http:\/\/www.sunrise.ch","fragment":"","t3uid":0,"page":0,"text":"http:\/\/www.sunrise.ch","target":"_top","alias":"","_match":"","_custom_params":[]}#!
Siehe auch: ##{"type":"InterRed::Userlink","linktype":"b","linkoffset":0,"ziel_ba_name":"opc_artikel","bid":0,"cid":0,"extern":"","fragment":"","t3uid":37912,"page":0,"text":"UVEK-Anh\u00f6rung: Preise f\u00fcr die Nutzung eines Telekomnetzes m\u00fcssen angepasst werden","target":"_top","alias":"","_match":"","_custom_params":[]}#!
Breit abgestützte Forderung nach Reformen
Sunrise und andere alternative Anbieter setzen sich bereits seit Jahren gegen eine Preisdiskriminierung durch Swisscom beim Netzzugang ein. Unterstützt werden sie dabei durch Konsumenten- und Gewerbeorganisationen. Auch der Preisüberwacher hat sich in der Vergangenheit wiederholt für eine Anpassung der LRIC-Methode ausgesprochen. Das Bundesgericht bestätigte in einem Urteil vom April 2011 die Diskriminierung der Konkurrenz und spielte den Ball dem Bundesrat zu. Es liege an diesem die Verordnung anzupassen. Der Bundesrat seinerseits wies bereits in seinem Bericht zur Evaluation des Fernmeldemarktes vom September 2010 auf Mängel in der Preisberechnungsmethode hin und schlug entsprechende Lösungsansätze vor. Im Zusatzbericht vom März 2012 bestätigte der Verordnungsgeber erneut den Handlungsbedarf. In der Folge führte das BAKOM eine Expertenbefragung durch und gab beim renommierten WIK-Institut eine Studie in Auftrag. Dieses empfiehlt für das Kupferanschlussnetz bzw. die Kabelkanalisationen eine Anpassung der Kostenrechnungsmethode, gerade auch um Investitionsanreize für den Ausbau der Glasfasernetze zu schaffen.
Überteuerter Netzzugang wegen zu hoher, nicht effektiv anfallender Kapitalkosten
Gemäss Fernmeldegesetz muss die marktbeherrschende Swisscom ihre grossteils zu Monopolzeiten entstandene Festnetzinfrastruktur der Konkurrenz auf transparente und nichtdiskriminierende Weise und zu kostenorientierten Preisen zur Mitbenutzung überlassen. Die Bestimmung der kostenorientierten Preise erfolgt nach der LRIC-Methode. Die geltende LRIC-Praxis ermöglicht Swisscom die Neubewertung sämtlicher Anlagen zu aktuellen Baukosten und ohne Berücksichtigung von getätigten Abschreibungen. Sowohl die Kabelkanalisationen als auch die Kupferkabel der letzten Meile wurden grösstenteils vor Jahrzehnten gebaut und sind längst abgeschrieben. Die daraus resultierende Überbewertung der Anlagen führt zu sehr hohen Kapitalkosten, die der Swisscom in Tat und Wahrheit gar nicht anfallen. Dennoch werden diese Kosten der Konkurrenz überbürdet, die dadurch empfindliche Wettbewerbsnachteile erfährt. Leidtragende sind damit auch die Konsumenten.
Neu: Glas-Korrekturfaktor und Ersatzinvestitionen für Kabelkanalisationen
Mit dem vorliegenden Revisionsvorschlag soll dieser Missstand nun beseitigt werden. Die wesentlichen Neuerungen sind die folgenden: Die massgeblichen Kosten werden auf der Basis eines modernen Netzes berechnet, so wie es heute von einem effizienten Anbieter gebaut würde. Da heutige Netze mit Glasfasern realisiert werden, bildet neu ein modernes Glasfasernetz die Basis für die Kostenberechnung. Dies würde zu ähnlichen oder leicht höheren Kosten führen. Da Glasfasernetze aber viel leistungsfähiger als Kupfernetze sind, wird im Preismodell ein Korrekturfaktor berücksichtigt. Zudem dürfen bei der Kabelkanalisationen nur noch Ersatzinvestitionen statt wie bisher Abschreibungen und Kapitalkosten berücksichtigt werden.
Moderate Netzzugangspreise setzen Anreize für Investitionen in die Zukunft
Erklärtes Ziel der Revision ist es, alternativen Telekommunikationsanbietern möglichst das gleiche und damit nichtdiskriminierende Kostensniveau zu gewähren, wie dem marktbeherrschenden Unternehmen. Das erscheint im Besonderen für eine auslaufende Technologie (Kupfernetz) als sachgerecht. Gleichzeitig werden für die Swisscom und auch andere Netzbetreiber Anreize geschaffen, in neue Technologien wie Glasfasernetze zu investieren. Auch in der EU sind klare Bestrebungen erkennbar, die traditionellen Kostenrechnungsmodelle zu öffnen, um dem Markt die richtigen Signale zu senden. Anzufügen ist dabei aber, dass in der Schweiz im Gegensatz zur EU die Glasfasertechnologie heute nicht der Regulierung unterliegt und die neu vorgeschlagene Kostenrechnungsmethode deshalb auch nur die alten Kupfernetze tangiert. Insofern wären entsprechende Verweise und Vergleiche mit der nötigen Differenzierung anzustellen. Die in manchen EU-Ländern vorgebrachten Bedenken, der Glasfaserausbau könne sich bei allzu tiefen Netzzugangspreisen verzögern, sind für die Schweiz weitestgehend unbegründet. Realität ist, dass hierzulande der Ausbau hochbreitbandiger Netze auf Hochtouren läuft und es ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass Preisreduktionen bei einer auslaufenden Technologie diesen verzögern.
Die vorgeschlagene Anpassung der Fernmeldedienstverordnung (FDV) kommt zwar spät, würde aber dennoch zur nötigen Belebung des Wettbewerbs führen. Damit wäre sie auch ein Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Schweiz. Der dynamische Telekommarkt ruft nach eine raschen Umsetzung des Vorhabens. Eine zeitlich gestaffelte Umsetzung der Anpassungen über 3 Jahre (Gleitpfad) ist abzulehnen. (ph) ##{"type":"InterRed::Userlink","linktype":"e","linkoffset":0,"ziel_ba_name":"","bid":0,"cid":0,"extern":"http:\/\/www.sunrise.ch","fragment":"","t3uid":0,"page":0,"text":"http:\/\/www.sunrise.ch","target":"_top","alias":"","_match":"","_custom_params":[]}#!
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