13.11.2008, 00:00 Uhr
Sunrise: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Swisscom
Nach jahrelangen Abklärungen stellt das Sekretariat der Wettbewerbskommission fest, dass Swisscom durch den Missbrauch ihrer Marktmacht überhöhte Grosshandelspreise verlangt. Dieser Entscheid ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wettbewerb. Er belegt, dass die staatliche Swisscom die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht einhält, wenn es um den Wiederverkauf des Massenprodukts ADSL geht.
Die Mechanik des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung funktioniert wie folgt: Ein Bäcker bezieht Mehl bei einem Lieferanten. Nun muss man sich vorstellen, es gäbe nur einen Mehllieferanten, der gleichzeitig auch eine Bäckerei betreibt. Wenn nun dieser Lieferant die Mehlpreise möglichst hoch hält, kann er nicht nur seine Marge auf dem Mehl steigern, sondern auch alle Endkundenpreise für Brot de facto festlegen. Genau dieses Spiel betreibt die staatliche Swisscom seit Jahren mit dem schnellen Internetzugang ADSL. Sunrise hofft, nachdem mit dem Breitbandinternet ADSL jahrelang Verlust eingefahren wurde, in diesem Bereich in die schwarzen Zahlen zu kommen. Es ist davon auszugehen, dass Wiederverkaufspreise deutlich gesenkt werden.
Entscheidend ist nun, wie hoch die Behörde die Sanktion wegen des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung ansetzen wird und welche Preise sie als angemessen erachtet. Die privaten Anbieterinnen, wie Sunrise, rechnen mit einer Strafe, die Swisscom künftig davon abhält die marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Swisscom hat angekündigt, dass die Strafe um 237 Mio. CHF liegen dürften. Es ist nun auch klar, dass Swisscom das Verdikt weiterziehen wird und ans Bundesverwaltungsgericht appelliert. Am Montag war die Hoffnung aufgekommen, dass Swisscom künftig Entscheide der Behörden akzeptieren würde. Der Entscheid hat keinen Einfluss auf die weiter bestehende Diskriminierung in Fragen der Preisregulierung, zum Beispiel beim Zugang zur letzten Meile. Dort kann der Diskriminierung nur mittels einer Revision des Fernmeldegesetzes der Riegel geschoben werden. Es spielt aber der gleiche Mechanismus: Durch überhöhte Preise für Infrastrukturen wird eine garantierte Monopolrente erwirtschaftet. (ph) http://www.sunrise.ch
Die Mechanik des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung funktioniert wie folgt: Ein Bäcker bezieht Mehl bei einem Lieferanten. Nun muss man sich vorstellen, es gäbe nur einen Mehllieferanten, der gleichzeitig auch eine Bäckerei betreibt. Wenn nun dieser Lieferant die Mehlpreise möglichst hoch hält, kann er nicht nur seine Marge auf dem Mehl steigern, sondern auch alle Endkundenpreise für Brot de facto festlegen. Genau dieses Spiel betreibt die staatliche Swisscom seit Jahren mit dem schnellen Internetzugang ADSL. Sunrise hofft, nachdem mit dem Breitbandinternet ADSL jahrelang Verlust eingefahren wurde, in diesem Bereich in die schwarzen Zahlen zu kommen. Es ist davon auszugehen, dass Wiederverkaufspreise deutlich gesenkt werden.
Entscheidend ist nun, wie hoch die Behörde die Sanktion wegen des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung ansetzen wird und welche Preise sie als angemessen erachtet. Die privaten Anbieterinnen, wie Sunrise, rechnen mit einer Strafe, die Swisscom künftig davon abhält die marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Swisscom hat angekündigt, dass die Strafe um 237 Mio. CHF liegen dürften. Es ist nun auch klar, dass Swisscom das Verdikt weiterziehen wird und ans Bundesverwaltungsgericht appelliert. Am Montag war die Hoffnung aufgekommen, dass Swisscom künftig Entscheide der Behörden akzeptieren würde. Der Entscheid hat keinen Einfluss auf die weiter bestehende Diskriminierung in Fragen der Preisregulierung, zum Beispiel beim Zugang zur letzten Meile. Dort kann der Diskriminierung nur mittels einer Revision des Fernmeldegesetzes der Riegel geschoben werden. Es spielt aber der gleiche Mechanismus: Durch überhöhte Preise für Infrastrukturen wird eine garantierte Monopolrente erwirtschaftet. (ph) http://www.sunrise.ch