23.12.2013, 00:00 Uhr
Redtube-Fall: Streaming keine Urheberrechtsverletzung
Wende im Fall "Redtube": Die Richter am Landgericht Köln sehen offenbar im Streamen von Videos über das Internet keine Rechtsverletzung mehr.
Gute Nachrichten für die betroffenen User, schlechte Nachrichten für die Advokaten in den Abmahnkanzleien: Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts Köln deutet sich eine Wende im Rechtsstreit um die offenbar mehr als 40.000 Abmahnungen an, die während der vergangenen Monate an Nutzer des Streaming-Portals Redtube verschickt worden sind. Die Anwälte der Rechteinhaber der über Redtube gestreamten Pornofilme hatten beim Landgericht Köln um Erlaubnis ersucht, die gesammelten IP-Adressen der Nutzer in echte Postadressen wandeln zu dürfen. Da aber von "Download-Portalen" die Rede war und nicht wie im Fall Redtube von "Streaming-Portalen", kann von einer bewussten Täuschung der Richter ausgegangen werden.
Die Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke interpretiert die aktuelle Pressemitteilung wie folgt: Jene Richter, die die Auskunftsbeschlüsse verfasst hatten, scheinen nun ihre Meinung geändert oder sich ein Bild von der Sachlange verschafft zu haben und das Streaming von Filmen aus dem Internet nicht mehr für illegal zu halten. Die von den Abmahnkanzleien geforderten Auskunftsbeschlüsse könnten daher von den zuständigen Richtern in Kürze wieder aufgehoben werden. Laut Anwalt Christian Solmecke deutet vieles darauf hin, dass die Richter "Streaming ? egal ob von einer rechtmässigen oder von einer rechtswidrigen Plattform ? immer als rechtmässig ansehen". Für die Nutzer von Streaming-Portalen jeglicher Art würde das bedeuten, dass sich die Nutzer keine Sorgen mehr um die Rechtmässigkeit einer Streaming-Plattform machen müssten.
Kommentar
Die Meinungsänderung der Richter am Landgericht Köln ist ein schwerer Schlag gegen das Konglomerat von Abzocker-Anwälten, die arglose Nutzer mit kostenintensiven Abmahnschreiben malträtieren und dabei offenbar auch nicht vor der Täuschung von Richtern durch falsche Angaben zurückschrecken. (ph/com!)
Die Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke interpretiert die aktuelle Pressemitteilung wie folgt: Jene Richter, die die Auskunftsbeschlüsse verfasst hatten, scheinen nun ihre Meinung geändert oder sich ein Bild von der Sachlange verschafft zu haben und das Streaming von Filmen aus dem Internet nicht mehr für illegal zu halten. Die von den Abmahnkanzleien geforderten Auskunftsbeschlüsse könnten daher von den zuständigen Richtern in Kürze wieder aufgehoben werden. Laut Anwalt Christian Solmecke deutet vieles darauf hin, dass die Richter "Streaming ? egal ob von einer rechtmässigen oder von einer rechtswidrigen Plattform ? immer als rechtmässig ansehen". Für die Nutzer von Streaming-Portalen jeglicher Art würde das bedeuten, dass sich die Nutzer keine Sorgen mehr um die Rechtmässigkeit einer Streaming-Plattform machen müssten.
Kommentar
Die Meinungsänderung der Richter am Landgericht Köln ist ein schwerer Schlag gegen das Konglomerat von Abzocker-Anwälten, die arglose Nutzer mit kostenintensiven Abmahnschreiben malträtieren und dabei offenbar auch nicht vor der Täuschung von Richtern durch falsche Angaben zurückschrecken. (ph/com!)