10.05.2013, 00:00 Uhr
Online-Handel eingeschränkt? Kartellamt prüft Vertriebsregeln von Adidas
Behindert der deutsche Sportartikelhersteller Adidas mit seinen Vertriebsbestimmungen den E-Commerce? Dieser Frage geht das Bundeskartellamt nach. Auch gegen weitere Hersteller wird ermittelt.
Das Bundeskartellamt ermittelt gegen Adidas: Seit Dienstag befragt die Behörde knapp 3.000 Einzelhändler, die Artikel des Sportartikelherstellers in ihren Läden und Online-Shops verkaufen. Das berichtet das Handelsblatt. Damit geht das Amt dem Verdacht nach, das Unternehmen könnte durch seine Vertriebsbestimmungen und Verkaufsbeschränkungen den Internet-Handel behindern.
Der Sportartikelriese untersagt gewerblichen Händlern seit vergangenem Sommer, seine Produkte auf Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon zu verkaufen. Adidas' Begründung: Die Artikel sollten stets optimal präsentiert werden. Das Unternehmen überwache die Einhaltung der Bedingungen sehr genau und behalte sich bei Nichteinhaltung auch ernsthafte Konsequenzen vor, so ein Sprecher. An der Rechtmässigkeit und Durchsetzbarkeit der Vorgaben gebe es keine Zweifel.
Der deutsche Konzern ist nicht der der einzige, der ins Visier der Wettbewerbshüter geraten ist: Auch gegen die Konkurrenten Asics und Nike wurden bereits Verfahren eingeleitet. (ph/iw)
Der Sportartikelriese untersagt gewerblichen Händlern seit vergangenem Sommer, seine Produkte auf Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon zu verkaufen. Adidas' Begründung: Die Artikel sollten stets optimal präsentiert werden. Das Unternehmen überwache die Einhaltung der Bedingungen sehr genau und behalte sich bei Nichteinhaltung auch ernsthafte Konsequenzen vor, so ein Sprecher. An der Rechtmässigkeit und Durchsetzbarkeit der Vorgaben gebe es keine Zweifel.
Der deutsche Konzern ist nicht der der einzige, der ins Visier der Wettbewerbshüter geraten ist: Auch gegen die Konkurrenten Asics und Nike wurden bereits Verfahren eingeleitet. (ph/iw)