25.04.2013, 00:00 Uhr

Niederlage für deutsche Datenschützer beim Klarnamenzwang bei Facebook

Punkt für Facebook: Im Streit um den Klarnamenzwang mit dem grössten sozialen Netzwerk mussten die deutschen Datenschützer eine Niederlage einstecken. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigte zwei entsprechende Beschlüsse der Vorinstanz, die Facebook bereits im Recht gesehen hatte. Nutzer, die sich nicht mit ihrem "echten" Namen registrieren, dürfen damit gesperrt werden.
Enttäuschung bei den Datenschützern: Im Streit um das Recht von Nutzern, Profile auf Facebook unter einem Pseudonym zu betreiben, ist der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte gegen das Online-Netzwerk vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein gescheitert. Das Gericht bestätigte mit zwei Beschlüssen die vorherigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und wies gleichzeitig die Beschwerde des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) ab, berichtet heise.de. Damit darf Facebook weiterhin von seinen Usern verlangen, bei der Registrierung die "echten" Namen anzugeben. Ist das nicht der Fall, können Konten gegebenenfalls gesperrt werden.

Mit der Klarnamenpflicht würde Facebook gegen den Datenschutz und das Telemediengesetz (TMG), verstossen, meint das ULD. Diensteanbieter müssten "die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym" ermöglichen, "soweit dies technisch möglich und zumutbar ist". Facebook hingegen orientiert sich nach eigenen Aussagen am irischen Datenschutzrecht, da die europäische Niederlassung des Betreiber des sozialen Netzwerks in Irland sitzt. Demnach gelte die Regelung in §13, Absatz 6 des Telemediengesetzes für das Netzwerk nicht und verstosse zudem sogar gegen höherrangiges europäisches Recht. Schliesslich verfolge die Plattform mit der Klarnamenpflicht eine "Mission des Vertrauens und der Sicherheit".

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte das ULD von Facebook verlangt, innerhalb von zwei Wochen von seiner Klarnamenpflicht abzurücken. Im Fall einer Weigerung, wollten die Datenschützer das Netzwerk mit einem Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro belangen. (ph/iw)



Das könnte Sie auch interessieren