31.10.2012, 00:00 Uhr
Neue Konzessionsbefreiungen für drahtlose Mikrofone und CB-Funk in der Schweiz
In Zukunft benötigt man für die Nutzung von drahtlosen Mikrofonen, Jedermannsfunk (CB), Radar auf Schiffen und weiteren Anwendungen keine Konzession mehr. Der Schweizer Bundesrat hat die Ausweitung der Konzessionsbefreiungen auf diese Geräte ab 1. Januar 2013 gutgeheissen. Er hat auch eine Gesetzesgrundlage verabschiedet, welche die Online-Veröffentlichung von Fernmeldeanlagen mit Störungsrisiko zulässt.
Dank des technischen Fortschritts und der reglementarischen Entwicklungen auf internationaler Ebene kann die Konzessionspflicht für die Nutzung bestimmter Teile des Frequenzspektrums aufgehoben werden. So hat der Bundesrat diesen Grundsatz im Rahmen der Verordnungsrevision über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) und der Verordnungsrevision über die Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG) verabschiedet. Die Änderung tritt per 1. Januar 2013 in Kraft und ermöglicht die konzessionsfreie Nutzung von drahtlosen Mikrofonen, Jedermannsfunk (CB), Radar ? sowohl auf Schiffen als auch zum Absuchen von Boden oder Wänden nach Leitungen (Ground/Wall Probing Radar [GPR/WPR]) ?, Personensuchanlagen und bestimmten Fernbedienungen.
Veröffentlichung einer Liste der Anlagen mit Störungsrisiko
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verbessert auch die Information an die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Marktakteure: Das BAKOM wird im Internet Informationen zu Fernmeldeanlagen veröffentlichen, die als technisch nicht konform gelten und ein Störungsrisiko bergen. Dieses Instrument soll die Konsumentinnen und Konsumenten vom Kauf und die Händler vom Import und Verkauf problematischer Anlagen abhalten. Diese Anpassungen der Gesetzgebung machte die Marktentwicklung erforderlich. In letzter Zeit wurden insbesondere im Internet immer mehr nicht konforme Fernmeldeanlagen zum Verkauf angeboten. Das gilt beispielsweise für Geräte, welche die Kommunikation per Handy stören oder verhindern. Diese kompakten und preiswerten Störsender (oder Jammer) sind in der Schweiz verboten und stellen ein hohes Störungsrisiko dar. (ph) http://www.bakom.admin.ch/org/grundlagen/00955/01279/index.html?lang=de
Siehe auch: Bakom: Neue Domain-Endungen für das Internet, Erweitertes Online-Angebot vom Schweizer BAKOM