07.12.2007, 00:00 Uhr
Neue Gebührenverordnungen zum Fernmeldegesetz
Der Bundesrat hat die Verordnungen über die Gebühren in der Telekommunikation angepasst. Die Revisionen des Fernmeldegesetzes (FMG) und des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), die am 1. April 2007 in Kraft getreten sind, bedingen auch eine Anpassung der Gebühren zur Nutzung des Frequenzspektrums. Der Bundesrat hat deshalb Änderungen der Fernmeldegebührenverordnung (GFV) und der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) verabschiedet. Sie treten am 1. Januar 2008 in Kraft.
Die grössten Auswirkungen betreffen den Betriebsfunk. Das bisherige Berechnungsmodell stammte noch aus der Zeit vor der Telekomliberalisierung. Die Gebührenberechnungen für Betriebsfunk und Mobilfunkdienste waren unterschiedlich, obwohl die Frequenznutzung beider Funkanwendungen vergleichbar ist. Nun werden beide Berechnungsgrundlagen in der neuen Kategorie "mobiler Landfunk" vereinheitlicht. Massgebend für die Berechnung ist jeweils der Nutzen für die Konzessionäre, die damit ein individuelles Nutzungsrecht am öffentlichen knappen Gut Frequenzspektrum erhalten. Betroffen von diesen Änderungen sind ungefähr 8'000 Konzessionäre, wie zum Beispiel Unternehmen, die Funkgeräte auf dem Betriebsgelände nutzen sowie Transport- und Taxiunternehmen, Ambulanzdienste, usw. Einzelne Konzessionäre werden höhere Gebühren als bisher entrichten, der grösste Teil wird jedoch tiefere Gebühren bezahlen. (ph) http://www.bakom.ch
Frühere Meldungen: Neues Fernmeldegesetz tritt am 1. April in Kraft