Hersteller im Webhandel 10.10.2014, 11:37 Uhr

Marken ignorieren Kartellamtsbeschluss

Trotz eines anderslautenden Bescheids des Bundeskartellamts, der als Präzedenzentscheidung angesehen wird, halten Markenhersteller an Vertriebsbeschränkungen für den Online-Handel fest.
(Quelle: Shutterstock.com/Jakkrit Orrasri)
Eigentlich ist die Aussage des Bundeskartellamts (BKartA) klar: Die Behörde hatte unter anderem Adidas und Asics für "schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen" kritisiert, nachdem die Markenhersteller Online-Händlern den Vertrieb ihrer Sportartikel über Marktplätze wie eBay oder Amazon untersagt hatten. Doch der Bescheid des Kartellamts, der als Präzedenzentscheidung angesehen wird, zeigt offenbar keine Wirkung bei den Unternehmen: Laut einer Umfrage des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH) gaben 64 Prozent der befragten Internethändler an, es sei kein Unterschied im Herstellerverhalten zu erkennen.
Jedenfalls keines, das der Einschätzung der Behörde entspricht. Mehr als ein Viertel der Befragten machten die Erfahrung, dass die Zahl der Marken mit Beschränkung sogar noch angestiegen ist, seit das BKartA seine Kritik veröffentlicht hat.
Dieses Verhalten kritisiert BVOH-Präsident Oliver Prothmann scharf: "Es kann nicht sein, dass die Hersteller Entscheidungen der obersten Wettbewerbshüter und richtungsweisende Gerichtsurteile ignorieren. Das geht ganz klar zu Lasten der kleinen und mittelständischen Händler."
So könne es nicht weitergehen, zumal fast 15 Prozent der Webhändler infolge von Vertriebsbeschränkungen bereits Mitarbeiter entlassen mussten. Zudem gaben knapp sechs Prozent der Befragten an, ihnen drohe die Insolvenz. "Jetzt ist die Politik aufgerufen, dafür zu sorgen, dass die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen konsequent umgesetzt werden", fordert Prothmann.
Bereits im Sommer 2012 hatte Adidas Händlern verboten, die Produkte des Sportartikelherstellers über Online-Marktplätze zu verkaufen. Seit Juli 2014 ist der Verkauf offiziell wieder erlaubt.



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