05.12.2011, 00:00 Uhr
"Löschen statt Sperren" ? Deutscher Bundestag hebt Websperrengesetz auf
Im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet geht es einen Schritt weiter. Der Bundestag sprach sich jetzt gegen die umstrittenen Websperren aus. Stattdessen will man über Selbstkontrolle und klare Regeln das Auftauchen illegaler Seiten verhindern - oder diese löschen. Fast einstimmig entschied der Bundestag am Donnerstagabend, das Gesetz zur Zugangserschwerung im Internet abzuschaffen. Statt Websperren einzubauen, die auch harmlose Seiten betreffen könnten, sei es sinnvoller, ein transparentes Regelwerk aufzustellen und den Weg für die Löschung von pornografischen Seiten frei zu machen. Löschen statt Sperren sei der richtige Weg, sagte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Das im Juni 2011 verabschiedete Zugangserschwerungsgesetz sollte die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet verhindern. Doch Websperren betreffen immer alle, daher hatten Gegner dem Gesetz Zensurvorhaben unterstellt und starke Kritik daran geübt. Eine wegweisende Entscheidung hatten diesbezüglich im Juli 2011 bereits die europäischen Institutionen getroffen: EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament hatten eine Richtlinie ausgegeben, nach der gegen die Regeln verstossende Webseiten gelöscht werden können. Im April 2011 war das deutsche Gesetz bereits einmal gekippt worden. Es sah vor, kinderpornografische Seiten im Netz zu sperren und Provider darauf zu verpflichten, den Zugriff über DNS-Sperren umzusetzen. (ph/iw)
Das im Juni 2011 verabschiedete Zugangserschwerungsgesetz sollte die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet verhindern. Doch Websperren betreffen immer alle, daher hatten Gegner dem Gesetz Zensurvorhaben unterstellt und starke Kritik daran geübt. Eine wegweisende Entscheidung hatten diesbezüglich im Juli 2011 bereits die europäischen Institutionen getroffen: EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament hatten eine Richtlinie ausgegeben, nach der gegen die Regeln verstossende Webseiten gelöscht werden können. Im April 2011 war das deutsche Gesetz bereits einmal gekippt worden. Es sah vor, kinderpornografische Seiten im Netz zu sperren und Provider darauf zu verpflichten, den Zugriff über DNS-Sperren umzusetzen. (ph/iw)