23.02.2011, 00:00 Uhr
Internet-Abzocker: Bei Mahnbescheiden gelassen bleiben
In regelmässigen Abständen berichtet die Verbraucherzentrale über dreiste Internetabzocker. Olaf Tank, ein bekannter Handlanger der Abzock-Mafia musste vor kurzem seine Kanzlei aufgeben, weil er mit Strafanträgen überzogen wurde. Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen treiben nun seine Nachfolger, die Rechtsanwälte Peter Schneider und Jan Riedel aus Osnabrück, unberechtigte Forderungen ein. Auch die Firma Payment Networx MW (softwarerapid.de) aus Rostock soll versuchen im Auftrag des ?Treuhänders Frank Seiler? für ein vermeintliches Internet-Abo 98,68 Euro von Verbrauchern ergaunern. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich zu wehren und vor allem nicht zu zahlen.
Die Luft für manche Internetfirma, zumindest mit Sitz in Niedersachsen und Hamburg, könnte künftig dünner werden. Denn das Landeskriminalamt für Computerkriminalität und Urheberrechtsverletzungen und die Staatsanwaltschaft Hamburg haben kürzlich Haftbefehle gegen verschiedene Firmenbesitzer erlassen und vollstreckt. Wie die Verbraucherzentrale erfahren hat, liegt der Abzocke ein Geflecht von neun Firmen zugrunde. Eine der bekannteren dürfte die Belleros Premium Media Ltd. aus Hamburg sein, die über die Internetseite 99downloads.de Freeware-Programme vertrieben hat. Andere Firmen, gegen die der Verdacht des gewerbsmässigen Betrugs besteht, sind: Online Abrechnungen GmbH, Online-Downloaden-Service Ltd, Online Factoring, FastCom Solutions, Zahl-doch-einfach Gesellschaft für Inkasso & Forderungsmanagement, XIA Verwaltungs GmbH und Varelia.
Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden macht zuversichtlich. Dennoch wird man Internetabzocke nicht ganz verhindern können, aber Verbraucher können sich wehren. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät:
1. Nicht einschüchtern lassen, Rechnungen auf keinen Fall zahlen. Sicherheitshalber unberechtigte Forderungen mit Hilfe eines Musterbriefes schriftlich abwehren. Erst reagieren, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird; dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem beigefügten Widerspruchsformular offiziell widersprechen.
2. Gegen jeden Betreiber der Internetabzocke Strafanzeige stellen.
3. Ausserdem Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer über den eintreibenden Anwalt einlegen oder
4. bei dem im Schreiben angegebenen Geldinstitut. Verbraucher sollten zusätzlich an die Bank appellieren, das Konto des Rechtsanwaltes wegen des unseriösen Verhaltens zu kündigen.
5. Über Inkassounternehmen beschweren, am besten beim Präsidenten des zuständigen Amts- oder Landgerichts, bei dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Persönliche Beratung zur Internetabzocke gibt es in den örtlichen Beratungsstellen, Anschriften und Öffnungszeiten unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de oder am Verbrauchertelefon unter 09001 / 79 79 06 (1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz ? Mobilfunkpreise abweichend). Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 10 bis 16 Uhr. (ph/macup)
Verbraucherzentrale Niedersachsen, www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
Die Luft für manche Internetfirma, zumindest mit Sitz in Niedersachsen und Hamburg, könnte künftig dünner werden. Denn das Landeskriminalamt für Computerkriminalität und Urheberrechtsverletzungen und die Staatsanwaltschaft Hamburg haben kürzlich Haftbefehle gegen verschiedene Firmenbesitzer erlassen und vollstreckt. Wie die Verbraucherzentrale erfahren hat, liegt der Abzocke ein Geflecht von neun Firmen zugrunde. Eine der bekannteren dürfte die Belleros Premium Media Ltd. aus Hamburg sein, die über die Internetseite 99downloads.de Freeware-Programme vertrieben hat. Andere Firmen, gegen die der Verdacht des gewerbsmässigen Betrugs besteht, sind: Online Abrechnungen GmbH, Online-Downloaden-Service Ltd, Online Factoring, FastCom Solutions, Zahl-doch-einfach Gesellschaft für Inkasso & Forderungsmanagement, XIA Verwaltungs GmbH und Varelia.
Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden macht zuversichtlich. Dennoch wird man Internetabzocke nicht ganz verhindern können, aber Verbraucher können sich wehren. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät:
1. Nicht einschüchtern lassen, Rechnungen auf keinen Fall zahlen. Sicherheitshalber unberechtigte Forderungen mit Hilfe eines Musterbriefes schriftlich abwehren. Erst reagieren, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird; dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem beigefügten Widerspruchsformular offiziell widersprechen.
2. Gegen jeden Betreiber der Internetabzocke Strafanzeige stellen.
3. Ausserdem Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer über den eintreibenden Anwalt einlegen oder
4. bei dem im Schreiben angegebenen Geldinstitut. Verbraucher sollten zusätzlich an die Bank appellieren, das Konto des Rechtsanwaltes wegen des unseriösen Verhaltens zu kündigen.
5. Über Inkassounternehmen beschweren, am besten beim Präsidenten des zuständigen Amts- oder Landgerichts, bei dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Persönliche Beratung zur Internetabzocke gibt es in den örtlichen Beratungsstellen, Anschriften und Öffnungszeiten unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de oder am Verbrauchertelefon unter 09001 / 79 79 06 (1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz ? Mobilfunkpreise abweichend). Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 10 bis 16 Uhr. (ph/macup)
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