27.06.2013, 00:00 Uhr
Hoffnungen auf die EU - Europäische Verleger gegen Google
Die europäischen Verleger suchen im Kampf gegen Google Unterstützung in Brüssel und fordern EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia auf, die vorgelegte Selbstverpflichtung des Internetkonzerns als ungenügend zurückzuweisen.
Die europäischen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger und ihre Wirtschaftsverbände appellieren an EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia, die Verpflichtungszusagen Googles zur Beseitigung des Vorwurfs eines Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung in der Internetsuche zurückzuweisen. Der Internetkonzern hatte im April 2013 angekündigt, Links zu Konkurrenzangeboten prominenter anzeigen und Verweise auf eigene Angebote deutlicher als solche kennzeichnen. Dies hatten die EU-Kartellwächtern zuvor verlangt.
"Wenn Google nicht umgehend grundlegend verbesserte Vorschläge präsentiert, rufen wir die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente zu nutzen, einschliesslich einer formalen Mitteilung der Beschwerdepunkte mit effektiven Abhilfemassnahmen", verlangt Hubert Burda, Präsident des Beschwerdeführers Verband Deutscher Zeitschriftenverleger. "Eine faire und diskriminierungsfreie Suche mit gleichen Kriterien für alle Webseiten stellt eine essentielle Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung des europäischen Medien- und Technologiesektors dar."
Die EU soll den Verlegern zufolge Googles Vorschläge und Verpflichtungen zurückzuweisen, wenn diese nicht bestimmten Mindestanforderungen entsprechen. So fordern sie
gleiche Such- und Darstellungskriterien für alle Webseiten einschliesslich Googles eigenen Diensten
keine Nutzung der Inhalte von Presseverlegern ohne deren vorherige Zustimmung die über dasjenige hinausgeht, was für die Navigation in der horizontalen Suche wirklich unerlässlich ist.
die Option, einzelne Inhalte maschinenlesbar zu markieren, um Nutzungsrechte- und -grenzen für die Verwertung des jeweiligen Inhalts festlegen zu können
keine direkte oder indirekte Bestrafung von Seiten, die die Nutzung ihrer Inhalte beschränken
keine begünstige Behandlung von Nachrichten-Aggregatoren gegenüber Online-Presseportalen.
"Unsere Vorschläge sind sinnvoll und umfassend, bieten eine weiterführende Auswahl und Informationen an und lassen dabei noch Raum für künftige Innovationen. Wir haben es schon immer gesagt: Wir entwickeln Google für die User, nicht für die Webseiten", so Googles Leiter der Rechtsabteilung Kent Walker in einem Blogpost zu den Vorwürfen.
Die Kommission verhandelt seit Mai 2012 mit Google über eine Einigung und hatte die Beschwerdeführer dazu aufgefordert, zu Googles Verpflichtungszusagen bis zum 27. Juni 2013 Stellung zu nehmen. Danach wird die Kommission entscheiden, ob sie das Angebot annimmt und die Verpflichtungszusagen für Google bindend erklärt und damit die Ermittlungen ohne Untersagungsverfügung oder ein Bussgeld abschliesst. Das Bussgeld könnte bis zu zehn Prozent des im vergangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes betragen.
Als Reaktion auf die Änderungen im deutschen Leistungsschutzrecht hat der Internetkonzern bereits angekündigt, seinen Nachrichtenaggregator Google News hierzulande auf einen Opt-In-Dienst umzustellen: Ab August 2013 werden nur noch Texte von Verlagen angezeigt, die einer Erfassung durch Google vorher ausdrücklich zugestimmt haben. (ph/iw)
"Wenn Google nicht umgehend grundlegend verbesserte Vorschläge präsentiert, rufen wir die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente zu nutzen, einschliesslich einer formalen Mitteilung der Beschwerdepunkte mit effektiven Abhilfemassnahmen", verlangt Hubert Burda, Präsident des Beschwerdeführers Verband Deutscher Zeitschriftenverleger. "Eine faire und diskriminierungsfreie Suche mit gleichen Kriterien für alle Webseiten stellt eine essentielle Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung des europäischen Medien- und Technologiesektors dar."
Die EU soll den Verlegern zufolge Googles Vorschläge und Verpflichtungen zurückzuweisen, wenn diese nicht bestimmten Mindestanforderungen entsprechen. So fordern sie
gleiche Such- und Darstellungskriterien für alle Webseiten einschliesslich Googles eigenen Diensten
keine Nutzung der Inhalte von Presseverlegern ohne deren vorherige Zustimmung die über dasjenige hinausgeht, was für die Navigation in der horizontalen Suche wirklich unerlässlich ist.
die Option, einzelne Inhalte maschinenlesbar zu markieren, um Nutzungsrechte- und -grenzen für die Verwertung des jeweiligen Inhalts festlegen zu können
keine direkte oder indirekte Bestrafung von Seiten, die die Nutzung ihrer Inhalte beschränken
keine begünstige Behandlung von Nachrichten-Aggregatoren gegenüber Online-Presseportalen.
"Unsere Vorschläge sind sinnvoll und umfassend, bieten eine weiterführende Auswahl und Informationen an und lassen dabei noch Raum für künftige Innovationen. Wir haben es schon immer gesagt: Wir entwickeln Google für die User, nicht für die Webseiten", so Googles Leiter der Rechtsabteilung Kent Walker in einem Blogpost zu den Vorwürfen.
Die Kommission verhandelt seit Mai 2012 mit Google über eine Einigung und hatte die Beschwerdeführer dazu aufgefordert, zu Googles Verpflichtungszusagen bis zum 27. Juni 2013 Stellung zu nehmen. Danach wird die Kommission entscheiden, ob sie das Angebot annimmt und die Verpflichtungszusagen für Google bindend erklärt und damit die Ermittlungen ohne Untersagungsverfügung oder ein Bussgeld abschliesst. Das Bussgeld könnte bis zu zehn Prozent des im vergangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes betragen.
Als Reaktion auf die Änderungen im deutschen Leistungsschutzrecht hat der Internetkonzern bereits angekündigt, seinen Nachrichtenaggregator Google News hierzulande auf einen Opt-In-Dienst umzustellen: Ab August 2013 werden nur noch Texte von Verlagen angezeigt, die einer Erfassung durch Google vorher ausdrücklich zugestimmt haben. (ph/iw)