12.02.2013, 00:00 Uhr
Gütliche Einigung zwischen dem EDÖB und moneyhouse.ch in Sachen gesperrte Adressen
Die itonex AG, Betreiberin des Datenportals moneyhouse.ch, und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) haben sich nach längeren Verhandlungen über den Umgang mit gesperrten Adressen geeinigt. Damit sind die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nun besser geschützt.
Als unabhängiges Datenportal mit grösstenteils kostenlosen Dienstleistungen macht moneyhouse.ch unter anderem Privatadressen verfügbar. Gegen dieses Angebot gingen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Beschwerden ein. Die Bürgerinnen und Bürger sahen ihre Persönlichkeitsrechte gefährdet, weil ihre Privatadressen öffentlich publiziert wurden. Daraufhin beantragte der Datenschutzbeauftragte im Sommer 2012 beim Bundesverwaltungsgericht vorsorgliche Massnahmen. Das Gericht ordnete zunächst superprovisorisch eine Sperrung des Dienstes «Personensuche» von moneyhouse.ch an. Nach einer Anhörung der Betreiberin itonex ag hob das Bundesverwaltungsgericht die Sperrung mit Zwischenverfügung vom 6. August 2012 wieder auf.
Seither verhandelten der EDÖB und die itonex ag über eine einvernehmliche Lösung. In einer gütlichen Einigung hat sich die itonex ag nun bereiterklärt, ihre Online-Dienstleistungen auf moneyhouse.ch in einigen Bereichen einzuschränken, insbesondere die Publikation von «gesperrten» Adressen. Teil der Einigung ist auch, dass Privatpersonen die Entfernung ihrer Adresse auf moneyhouse.ch verlangen können und die Löschung noch am gleichen Tag erfolgt. Damit sollen mögliche Gefährdungen vermieden werden. Ausserdem hat sich die itonex ag zu mehr Transparenz bei den verschiedenen Datenquellen verpflichtet.
Mit dieser Einigung konnte ein wesentlicher Teil der Untersuchung des Datenschutzbeauftragten gütlich abgeschlossen werden. Allerdings bestreitet die itonex ag weiterhin die in der Empfehlung des EDÖB enthaltene Darstellung des Sachverhalts und die rechtliche Würdigung. Die meisten der in der Empfehlung geforderten Änderungsmassnahmen hat die itonex ag seit August 2012 bereits auf moneyhouse.ch vollzogen; noch ausstehende Punkte werden im Einzelnen umgesetzt. Die itonex ag ist zuversichtlich, auch dafür Lösungen zu finden, welche die Interessen des Datenschutzes und die Anforderungen aller Beteiligten gebührend berücksichtigen. (ph) http://www.moneyhouse.ch
Siehe auch: Gesperrte Adressen müssen respektiert werden - Der EDÖB zum Moneyhouse-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Seither verhandelten der EDÖB und die itonex ag über eine einvernehmliche Lösung. In einer gütlichen Einigung hat sich die itonex ag nun bereiterklärt, ihre Online-Dienstleistungen auf moneyhouse.ch in einigen Bereichen einzuschränken, insbesondere die Publikation von «gesperrten» Adressen. Teil der Einigung ist auch, dass Privatpersonen die Entfernung ihrer Adresse auf moneyhouse.ch verlangen können und die Löschung noch am gleichen Tag erfolgt. Damit sollen mögliche Gefährdungen vermieden werden. Ausserdem hat sich die itonex ag zu mehr Transparenz bei den verschiedenen Datenquellen verpflichtet.
Mit dieser Einigung konnte ein wesentlicher Teil der Untersuchung des Datenschutzbeauftragten gütlich abgeschlossen werden. Allerdings bestreitet die itonex ag weiterhin die in der Empfehlung des EDÖB enthaltene Darstellung des Sachverhalts und die rechtliche Würdigung. Die meisten der in der Empfehlung geforderten Änderungsmassnahmen hat die itonex ag seit August 2012 bereits auf moneyhouse.ch vollzogen; noch ausstehende Punkte werden im Einzelnen umgesetzt. Die itonex ag ist zuversichtlich, auch dafür Lösungen zu finden, welche die Interessen des Datenschutzes und die Anforderungen aller Beteiligten gebührend berücksichtigen. (ph) http://www.moneyhouse.ch
Siehe auch: Gesperrte Adressen müssen respektiert werden - Der EDÖB zum Moneyhouse-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts