14.10.2008, 00:00 Uhr
Google-Bildersuche vor dem Aus?
Das Hamburger Landgericht sieht in der Google-Bildersuche Urheberrechtsverletzungen und schlägt Texteinblendungen statt Vorschaubilder vor. Ein Hamburger Künstler will der Google-Bildersuche im Internet den Garaus machen. Mit einer Klage vor dem Landgericht Hamburg wollte er Google und anderen Firmen, die auf ihren Internet-Seiten die Bildersuche zur Verfügung stellen, untersagen, Vorschaubilder seiner Comicfigur "PsykoMaN" in der Ergebnisliste der Bildersuche anzuzeigen.
Wie die Zeitschrift "Computerbild" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, gab das Hamburger Gericht dem Künstler recht: Google verletze das Urheberrecht und müsse dafür sorgen, dass in seiner Bildersuche keine "PsykoMaN"-Motive mehr erscheinen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, deshalb bleibt zunächst alles beim Alten. Sollten jedoch weitere Rechteinhaber klagen und andere Gerichte sich der Entscheidung anschliessen, ist eine vernünftige Bildersuche im Internet kaum noch möglich. Alternativvorschlag des Landgerichtes: Google könne statt eines Vorschaubildes in der Bildersuche Texteinblendungen zeigen.
Google hält die Bildersuche für rechtmässig und will in Berufung gehen, notfalls bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Doch das ist nicht ohne Risiko: "Sollte der Bundesgerichtshof als höchstes Zivilgericht die Entscheidung des LG Hamburg bestätigen, wäre dies das Aus für Bildersuchen - sofern ohne Zustimmung des Rechteinhabers Bilder verwendet werden", so der Stuttgarter Fachanwalt für IT-Recht Alexander Fischer. (ph/iwb)