19.05.2008, 00:00 Uhr

Gericht: Kontaktformular ersetzt E-Mail-Adresse im Impressum nicht

Das LG Essen entschied mit Urteil v. 9.9.2007 (44 O 79/07), dass ein Kontaktformular im Impressum nicht den Pflichten des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG genügt. Vielmehr müsse auch eine E-Mail-Adresse genannt werden (shopbetreiber-blog.de). (ph/iwb)



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