11.07.2013, 00:00 Uhr
Filesharing-Gesetz abgeschafft: Frankreich entfernt Internetsperren
Private Nutzer von Raubkopien werden in Frankreich nicht mehr mit Internetsperren bestraft. Sie müssen künftig nur noch mit Geldstrafen rechnen. Anbieter sollen aber weiterhin vom Netz genommen werden.
Frankreich hat sein Gesetz, das private Nutzer von Raubkopien mit Internetsperren bestraft, per Dekret abgeschafft. Die umstrittene Strafe war 2010 von der konservativen Regierung unter Nicolas Sarkozy eingeführt worden. "Wir haben diese Massnahme stets als Eingriff in die Freiheitsrechte gesehen", zitiert Spiegel.de die sozialistische Kulturministerin Aurélie Filippetti.
Der erste Nutzer wurde im Juni 2013 mit einer zweiwöchigen Internetsperre bestraft. In Zukunft sollen private User für das illegale Herunterladen von Filmen, Musik oder Software nur noch mit Geldstrafen belegt werden. Diese können im Wiederholungsfall bis zu 3.000 Euro betragen. Anbieter von Raubkopien müssen allerdings weiter mit Internetsperren von bis zu einem Jahr rechnen. Bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen stehe die kommerzielle Internetpiraterie im Mittelpunkt, so Filippetti.
In Deutschland können auch Eltern zur Verantwortung gezogen werden, deren Kinder illegales Filesharing betreiben. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesgerichts Köln. Ein Familienvater wurde als Anschlussinhaber zur Zahlung von Schadensersatz und zur Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten verurteilt. (ph/iw)
Der erste Nutzer wurde im Juni 2013 mit einer zweiwöchigen Internetsperre bestraft. In Zukunft sollen private User für das illegale Herunterladen von Filmen, Musik oder Software nur noch mit Geldstrafen belegt werden. Diese können im Wiederholungsfall bis zu 3.000 Euro betragen. Anbieter von Raubkopien müssen allerdings weiter mit Internetsperren von bis zu einem Jahr rechnen. Bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen stehe die kommerzielle Internetpiraterie im Mittelpunkt, so Filippetti.
In Deutschland können auch Eltern zur Verantwortung gezogen werden, deren Kinder illegales Filesharing betreiben. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesgerichts Köln. Ein Familienvater wurde als Anschlussinhaber zur Zahlung von Schadensersatz und zur Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten verurteilt. (ph/iw)