08.11.2011, 00:00 Uhr
Facebook vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle warnt vor der Verwendung des sozialen Netzwerks Facebook. Die Nutzer hätten zu wenig Kontrolle über ihre Daten. So wüssten sie nicht, ob gelöschte Informationen tatsächlich und restlos entfernt und wo sie überhaupt gelagert würden. Damit sei die Nutzung des Netzwerks "eine risikogeneigte Tätigkeit", erklärte Vosskuhle dem Focus. Es drohe zudem eine Schieflage zwischen Facebook und seinen Servern im Ausland und den begrenzten Möglichkeiten der Landesdatenschutzbeauftragten in den 16 Bundesländern.
In Zukunft könnte es deshalb mehr Arbeit für das Bundesverfassungsgericht geben. Das Bundesverfassungsgericht könnte künftig gezwungen sein, zu prüfen, ob sich das Facebook-Angebot mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verträgt, erklärte Vosskuhle. ?Da will ich dem für solche Fragen zuständigen Ersten Senat nicht vorgreifen. Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen.? (ph/iw)
In Zukunft könnte es deshalb mehr Arbeit für das Bundesverfassungsgericht geben. Das Bundesverfassungsgericht könnte künftig gezwungen sein, zu prüfen, ob sich das Facebook-Angebot mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verträgt, erklärte Vosskuhle. ?Da will ich dem für solche Fragen zuständigen Ersten Senat nicht vorgreifen. Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen.? (ph/iw)