04.04.2013, 00:00 Uhr
EU: Google drohen Strafmassnahmen wegen Datenschutzverstoss
Googles mögliche Verstösse gegen den Datenschutz bringen dem Internetriesen weiter Ärger. Das Unternehmen hatte eine viermonatige Frist zur Änderung der Nutzungsbestimmungen nicht eingehalten, auch ein Gespräch der beiden Kontrahenten blieb fruchtlos. Jetzt erarbeiten sechs europäische Länder, darunter auch Deutschland, Strafmassnahmen gegen den Konzern.
Vor mehr als einem Jahr waren französische Datenschützer von den EU-Partnerbehörden beauftragt worden, die neuen Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen von Google zu prüfen. Besonderer Fokus lag auf den Google-Konten, dem E-Mail-Dienst GMail und dem sozialen Netzwerk Google+. Im Oktober 2012 wurde der Internetkonzern aufgefordert, den Usern eine bessere Kontrolle über die Nutzung ihrer Daten zu gewährleisten; dazu wurde Google von den Datenschützern eine Vier-Monats-Frist zugestanden.
Nach Angaben der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL kam das Unternehmen den Aufforderungen allerdings nicht nach, auch ein Treffen der Datenschützer mit Google am 19. März 2013 blieb fruchtlos. Damit hat die Geduld der Franzosen nun ein Ende. Je nach der Gesetzeslage des jeweiligen Landes werden die nationalen Behörden aus Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Spanien und Grossbritannien jetzt in einer "Task Force" aktiv. Sie wollen konkret Sanktionen gegen den US-Konzern erarbeiten, erst einmal sind Befragungen und Kontrollen geplant; sie erfolgen aber in jedem Fall nicht auf EU-Ebene, sondern in jedem Land einzeln.
Welche Ausmasse die Strafmassnahmen anschliessend annehmen, ist nicht bekannt, laut Spiegel Online ist in Frankreich lediglich ein Bussgeld von maximal 300.000 Euro möglich. Die EU könnte aber noch in diesem Jahr mit einer Datenschutzverordnung neue Regeln beschliessen, wonach Strafen bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes einer Unternehmens möglich sind. Für Googles wären das auf das Jahr 2011 bezogen bis zu 760 Millionen Dollar.
In Deutschland will Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar die Googles Privatsphäre-Bestimmungen überprüfen. Er habe gegenüber der Google Inc eine Kontrolle der Verarbeitungspraxis der Nutzerdaten angekündigt, teilte sein Büro am Dienstag in Hamburg mit. "Detaillierte Analysen lassen durchaus Zweifel erkennen, ob nach der Änderung der Privatsphäre-Bestimmungen die Verarbeitung von Nutzerdaten durch Google auf einer zulässigen Grundlage erfolgt. Die Mitglieder der EU-Task Force werden dies nun nach Massgabe der verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften untersuchen. Sollten sich die datenschutzrechtlichen Bedenken bestätigen, können entsprechende aufsichtsbehördliche Massnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten ergriffen werden", so Caspar.
Google hingegen widersprach bislang den Vorwürfen und betonte, dass seine Nutzungsbestimmungen keinen Anlass zu einem Konflikt mit dem geltenden EU-Recht bieten würden. (ph/iw)
Nach Angaben der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL kam das Unternehmen den Aufforderungen allerdings nicht nach, auch ein Treffen der Datenschützer mit Google am 19. März 2013 blieb fruchtlos. Damit hat die Geduld der Franzosen nun ein Ende. Je nach der Gesetzeslage des jeweiligen Landes werden die nationalen Behörden aus Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Spanien und Grossbritannien jetzt in einer "Task Force" aktiv. Sie wollen konkret Sanktionen gegen den US-Konzern erarbeiten, erst einmal sind Befragungen und Kontrollen geplant; sie erfolgen aber in jedem Fall nicht auf EU-Ebene, sondern in jedem Land einzeln.
Welche Ausmasse die Strafmassnahmen anschliessend annehmen, ist nicht bekannt, laut Spiegel Online ist in Frankreich lediglich ein Bussgeld von maximal 300.000 Euro möglich. Die EU könnte aber noch in diesem Jahr mit einer Datenschutzverordnung neue Regeln beschliessen, wonach Strafen bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes einer Unternehmens möglich sind. Für Googles wären das auf das Jahr 2011 bezogen bis zu 760 Millionen Dollar.
In Deutschland will Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar die Googles Privatsphäre-Bestimmungen überprüfen. Er habe gegenüber der Google Inc eine Kontrolle der Verarbeitungspraxis der Nutzerdaten angekündigt, teilte sein Büro am Dienstag in Hamburg mit. "Detaillierte Analysen lassen durchaus Zweifel erkennen, ob nach der Änderung der Privatsphäre-Bestimmungen die Verarbeitung von Nutzerdaten durch Google auf einer zulässigen Grundlage erfolgt. Die Mitglieder der EU-Task Force werden dies nun nach Massgabe der verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften untersuchen. Sollten sich die datenschutzrechtlichen Bedenken bestätigen, können entsprechende aufsichtsbehördliche Massnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten ergriffen werden", so Caspar.
Google hingegen widersprach bislang den Vorwürfen und betonte, dass seine Nutzungsbestimmungen keinen Anlass zu einem Konflikt mit dem geltenden EU-Recht bieten würden. (ph/iw)