10.10.2013, 00:00 Uhr
Erneute Niederlage für Datenschützer - Firmen dürfen Facebook-Fanseiten betreiben
Facebook gerät immer wieder in Konflikt mit Datenschützern. Der Kieler Datenschutzbeauftrage Thilo Weichert musste nun eine Niederlage einstecken: Die Anweisung seiner Landesbehörde, mit der Unternehmen verboten werden sollte, Fanseiten auf dem Netzwerk zu betreiben, wurde kassiert.
Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen darf es in Schleswig-Holstein nicht verboten werden, Fanseiten auf Facebook zu betreiben. Das hat das Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Demnach seien Unternehmen für den Datenschutz bei dem sozialen Netzwerk nicht verantwortlich.
Damit gab das Gericht drei Musterklagen von Unternehmen in Schleswig-Holstein recht. Diese hatten gegen Anordnungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) geklagt. Thilo Weichert, Chef der Behörde, wollten den Firmen die Nutzung der Faceboook-Dienste verbieten. Das ULD hatte im November 2011 verfügt, dass Unternehmen ihre Fanseiten auf Facebook deaktiveren sollen und drohte mit einem Bussgeld von bis zu 50.000 Euro.
Auch im Streit um den Klarnamenzwang mit Facebook mussten die deutschen Datenschützer eine Niederlage einstecken. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigte zwei entsprechende Beschlüsse der Vorinstanz, die Facebook bereits im Recht gesehen hatte.
Eine Fanpage auf Facebook ist für viele Unternehmen mittlerweile eine Selbstverständlichkeit - aber gerade beim grössten sozialen Netzwerk können Marketer auch viel falsch machen. Carsten Theisen, Head of Digital Centre bei TNS Infratest, gab auf der dmexco zehn Tipps für einen gelungenen Facebook-Auftritt. (ph/iw)
Damit gab das Gericht drei Musterklagen von Unternehmen in Schleswig-Holstein recht. Diese hatten gegen Anordnungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) geklagt. Thilo Weichert, Chef der Behörde, wollten den Firmen die Nutzung der Faceboook-Dienste verbieten. Das ULD hatte im November 2011 verfügt, dass Unternehmen ihre Fanseiten auf Facebook deaktiveren sollen und drohte mit einem Bussgeld von bis zu 50.000 Euro.
Auch im Streit um den Klarnamenzwang mit Facebook mussten die deutschen Datenschützer eine Niederlage einstecken. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigte zwei entsprechende Beschlüsse der Vorinstanz, die Facebook bereits im Recht gesehen hatte.
Eine Fanpage auf Facebook ist für viele Unternehmen mittlerweile eine Selbstverständlichkeit - aber gerade beim grössten sozialen Netzwerk können Marketer auch viel falsch machen. Carsten Theisen, Head of Digital Centre bei TNS Infratest, gab auf der dmexco zehn Tipps für einen gelungenen Facebook-Auftritt. (ph/iw)