28.01.2014, 00:00 Uhr
Einigung bei Urheberabgabe für PCs in Deutschland
Auf eine Abgabe in Höhe von 13,19 Euro für privat genutzte PCs und Notebooks hat sich der Branchenverband Bitkom mit Verwertern geeinigt ? auch rückwirkend.
Im Dauerstreit um die urheberrechtlichen Abgaben für Computer im privaten Umfeld ist ein Ende in Sicht: Die Verwertungsgesellschaften und der Branchenverband Bitkom haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Hersteller und Importeure rein privat eingesetzter Desktop-PCs und Notebooks zahlen danach 13,19 Euro pro Gerät. Für Netbooks werden 10,63 Euro fällig.
Geringere Abgaben fallen für gewerblich genutzte Geräte an ? hier sind 4 Euro pro Rechner zu entrichten. Vor allem über diesen Punkt wurde in der Vergangenheit heftig gestritten. Nicht erfasst von der Regelung sind übrigens Tablets, so die Bitkom.
Der Einigung liegt die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs zugrunde. Das Gericht hatte klargestellt, dass zwischen geschäftlich und privat genutzten Computern unterschieden werden muss, da auf Firmen-PCs weniger Privatkopien erstellt würden.
Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Kopierer, Drucker und so weiter sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge fällig.
Die Einigung gilt rückwirkend ab dem Jahr 2011 und soll mindestens bis Ende 2016 laufen. Laut Bitkom sollen so für die Jahre 2011 bis 2013 gut 240 Millionen Euro von IT-Unternehmen an die Verwertungsgesellschaften gehen. Ab 2014 ist mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.
Kommentar
Mit dem Kompromiss haben die Parteien und damit auch die Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit, schliesslich werden die Abgaben in die Verkaufspreise der Händler einbezogen. Übrigens erhalten PC-Hersteller, die Mitglied bei der Bitkom sind, auf alle Tarife einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent und kommen so günstiger weg. (ph/com!)
Geringere Abgaben fallen für gewerblich genutzte Geräte an ? hier sind 4 Euro pro Rechner zu entrichten. Vor allem über diesen Punkt wurde in der Vergangenheit heftig gestritten. Nicht erfasst von der Regelung sind übrigens Tablets, so die Bitkom.
Der Einigung liegt die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs zugrunde. Das Gericht hatte klargestellt, dass zwischen geschäftlich und privat genutzten Computern unterschieden werden muss, da auf Firmen-PCs weniger Privatkopien erstellt würden.
Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Kopierer, Drucker und so weiter sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge fällig.
Die Einigung gilt rückwirkend ab dem Jahr 2011 und soll mindestens bis Ende 2016 laufen. Laut Bitkom sollen so für die Jahre 2011 bis 2013 gut 240 Millionen Euro von IT-Unternehmen an die Verwertungsgesellschaften gehen. Ab 2014 ist mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.
Kommentar
Mit dem Kompromiss haben die Parteien und damit auch die Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit, schliesslich werden die Abgaben in die Verkaufspreise der Händler einbezogen. Übrigens erhalten PC-Hersteller, die Mitglied bei der Bitkom sind, auf alle Tarife einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent und kommen so günstiger weg. (ph/com!)