15.02.2012, 00:00 Uhr
Droht deutschen Kino.to-Nutzern ein Strafverfahren?
Nach einer Meldung des Fokus hat die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden PayPal-Daten von Kino.to-Kunden sichergestellt. Nun droht den Nutzern der seit Mitte 2011 geschlossenen Streaming-Site die Strafverfolgung. Im Juni 2011 hatte die Polizei das Streaming-Portal Kino.to wegen Verbreitung von Raubkopien geschlossen. Die Betreiber von Kino.to verdienten auch ihr Geld damit, dass sie Gebühren für werbefreie Kinofilme und Serien verlangten. Mehrere Betreiber wurden inzwischen zu Haftstrafen verurteilt.
Nach Meldungen desFocus ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden nun auch gegen Premium-Nutzer von kino.to, nachdem deren PayPal-Daten sichergestellt wurden. Die Strafverfolger und die an den Ermittlungen beteiligten GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) berufen sich dabei auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig. Demnach sei das Streaming von illegalen Filmkopien mit dem Herunterladen gleichzusetzen. Richter Mathias Winderlich formulierte in einem Urteil, dass sich Nutzer illegaler Streamingportale bewusst sein sollten, dass sich dahinter eine Vervielfältigungshandlung verbergen könne. Nun wird nach Angaben von Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein in Einzelfällen geprüft, inwiefern sich die ?Grossabnehmer? strafbar gemacht haben.
Wenn es nach der Filmindustrie geht, ist bereits das Zwischenspeichern eines Films im RAM als illegales Kopieren zu werten. Die Strafbarkeit ist jedoch noch nicht abschliessend gerichtlich geklärt. Zivilrechtliche Abmahnungen sind jedoch jederzeit möglich. Dabei werden Nutzer dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ausserdem könnten Schadensersatzforderungen auf sie zukommen. Neben den Anwaltsgebühren müsste dann ein Premium-Kunde für jeden nachweisbar zwischengespeicherten Film um die 10 Euro bezahlen. Das ist im Vergleich zu mehreren Tausend laufenden Filesharing-Verfahren in Deutschland allerdings noch günstig. Filesharing ist nach dem deutschen Gesetz keineswegs ein Kavaliersdelikt. Denn dabei werden nicht nur Filme heruntergeladen, sondern auch weiterverbreitet.
Nach Ansicht von RechtsanwaltChristian Solmecke haben die Nutzer von Kino.to keine Straftat begannen. Er vertritt die Meinung, dass der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Dies gelte jedenfalls, solange keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt worden ist. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat aber wahrscheinlich gar nicht vor, die Nutzer wegen einer Verletzung des Urheberrechts zu belangen. Derzeit wird geprüft, ob zahlende Kunden sich durch Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht haben. (ph/com!)
Nach Meldungen desFocus ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden nun auch gegen Premium-Nutzer von kino.to, nachdem deren PayPal-Daten sichergestellt wurden. Die Strafverfolger und die an den Ermittlungen beteiligten GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) berufen sich dabei auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig. Demnach sei das Streaming von illegalen Filmkopien mit dem Herunterladen gleichzusetzen. Richter Mathias Winderlich formulierte in einem Urteil, dass sich Nutzer illegaler Streamingportale bewusst sein sollten, dass sich dahinter eine Vervielfältigungshandlung verbergen könne. Nun wird nach Angaben von Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein in Einzelfällen geprüft, inwiefern sich die ?Grossabnehmer? strafbar gemacht haben.
Wenn es nach der Filmindustrie geht, ist bereits das Zwischenspeichern eines Films im RAM als illegales Kopieren zu werten. Die Strafbarkeit ist jedoch noch nicht abschliessend gerichtlich geklärt. Zivilrechtliche Abmahnungen sind jedoch jederzeit möglich. Dabei werden Nutzer dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ausserdem könnten Schadensersatzforderungen auf sie zukommen. Neben den Anwaltsgebühren müsste dann ein Premium-Kunde für jeden nachweisbar zwischengespeicherten Film um die 10 Euro bezahlen. Das ist im Vergleich zu mehreren Tausend laufenden Filesharing-Verfahren in Deutschland allerdings noch günstig. Filesharing ist nach dem deutschen Gesetz keineswegs ein Kavaliersdelikt. Denn dabei werden nicht nur Filme heruntergeladen, sondern auch weiterverbreitet.
Nach Ansicht von RechtsanwaltChristian Solmecke haben die Nutzer von Kino.to keine Straftat begannen. Er vertritt die Meinung, dass der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Dies gelte jedenfalls, solange keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt worden ist. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat aber wahrscheinlich gar nicht vor, die Nutzer wegen einer Verletzung des Urheberrechts zu belangen. Derzeit wird geprüft, ob zahlende Kunden sich durch Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht haben. (ph/com!)