16.02.2007, 00:00 Uhr

Domainkosten in Deutschland steuerlich nicht absetzbar

Weil Domain-Namen in der Regel kein "abnutzbares Wirtschaftsgut" sind, können Unternehmen die Kosten für den Kauf einer Internet-Adresse nicht von der Steuer absetzen. Das entschieden jetzt die Richter des Münchner Bundesfinanzhofs. Sie verhandelten die Klage eine Ehepaares in Rheinland-Pfalz, das 3835 Euro plus 614 Euro Mehrwertsteuer bezahlte, um für ihre Presse- und Werbeagentur den Namen eines Flusses und einer Region als Internet-Adresse nutzen zu können.
Zwar erkannten die Richter die Internet-Adresse als eigenständiges Wirtschaftsgut an, dieses sei jedoch nicht abnutzbar, weil Domain-Namen zeitlich unbefristet gemietet werden können. Das Steuerrecht sehe vor, dass die Ausgaben für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter erst beim Verkauf geltend gemacht werden können. (ph/iwb) http://www.bundesfinanzhof.de
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