02.03.2010, 00:00 Uhr
Deutsches Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag und Eröffnungstag der CeBIT die Speicherung der Telekommunikationsdaten durch die TK-Anbieter gestoppt. Die so genannte Vorratsdatenspeicherung verstosse gegen das Telekommunikationsgeheimnis, heisst es in der Urteilsbegründung. Die sechsmonatige, anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für die Strafverfolgung, sei damit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Bemängelt wird von den Karlsruher Richtern insbesondere die Ausgestaltung der bisherigen Regelung, die für einen Eingriff dieses Ausmasses nicht konkret genug sei. Auch sei der Grundsatz der Verhältnismässigkeit derzeit nicht gewahrt. Alle bisher gespeicherten Daten müssten daher gelöscht werden.
Das Gericht schliesst die Möglichkeit einer anlasslosen Speicherung der Daten aber nicht grundsätzlich aus. Entscheidend sei aber, dass die Bestimmungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Begrenzung der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Schliesslich sei die Speicherung ein "besonders schwerer Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt", so die Richter. Auch könnten mit den Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" gezogen und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden. Die Daten dürften daher nur in Fällen von besonders schweren Straftaten genutzt werden. Den Wortlaut des Urteils des Bundesversassungsgerichts lesen Sie hier. (ph/th)