04.03.2013, 00:00 Uhr
Deutscher Bundestag verabschiedet umstrittenes Leistungsschutzrecht
Die Einwände zahlreicher Netz-Aktivisten waren schlussendlich zwecklos: Letzte Woche wurde das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Bundestag verabschiedet. Abgesegnet wurde mit 293 Ja-Stimmen allerdings nur eine deutlich abgeschwächte Version des Entwurfs. In welcher Form Suchmaschinen davon betroffen sind, ist weiter unklar.
Das Ergebnis der Abstimmung: 293 Ja-Stimmen, 243 Nein-Stimmen, drei Enthaltungen. Das ist das Ergebnis nach gut zwei Stunden Bundestags-Debatte. Nach monatelangen Diskussion und verwirrenden Kontroversen wurde damit das Leistungsschutzrecht für Presseverleger endgültig verabschiedet - trotz zahlreichen Widerständlern.
Das Ergebnis der Abstimmung: 293 Ja-Stimmen, 243 Nein-Stimmen, drei Enthaltungen. Das ist das Ergebnis nach gut zwei Stunden Bundestags-Debatte. Nach monatelangen Diskussion und verwirrenden Kontroversen wurde damit das Leistungsschutzrecht für Presseverleger endgültig verabschiedet - trotz zahlreichen Widerständlern.
Abgenickt wurde allerdings nur ein deutlich abgeschwächter Entwurf. Denn: Noch am Dienstag hatten sich die FDP und die CDU kurzfristig und sehr überraschend auf eine neue Version geeinigt. So sollten die Suchmaschinen ursprünglich durch das Gesetz verpflichtet werden, auch für die Nutzung kleinster Textausschnitte (Snippets) in ihren Ergebnislisten von Verlagen Lizenzen zu erwerben. Durch die Änderung aber waren nun "einzelne Wörter oder Textausschnitte" auch künftig lizenzfrei nutzbar.
Nach namentlicher Abstimmung wurde schlussendlich ein Gesetz verabschiedet, das in erster Linie durch Verwirrung und Unklarheiten hervorsticht. Mit welchen Konsequenzen sich Google und Co. jetzt auseinandersetzen müssen, ist unklar, ebenso wie die Länge der Snippets, die nun mit den jeweiligen Verlagen ausgehandelt werden müssen.
Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung bei Eco (Verband der deutschen Internetwirtschaft), bemängelt: "Der Bundestag hat mit dem Leistungsschutzrecht ein notdürftig ausgearbeitetes Gesetz verabschiedet, das keinem nützt. Dieses Gesetz schadet der Internetwirtschaft in Deutschland massiv und erschwert die freie Informationsbeschaffung im Netz. Zu allem Überfluss ist es verfassungsrechtlich schlicht untragbar. Der Bundesrat muss es nun richten und von seinem Veto-Recht Gebrauch machen." Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger begrüsste das Gesetz als "wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt". Deutliche Worte fand auch die Grünen-Netzpolitikern Tabea Rössner gegenüber dem Spiegel: "Ende schlecht, alles schlecht. Das Gesetz ist der grösste Schwachsinn aller Zeiten."
Als "Schlag gegen das Internet" empfindet auch der Hightech-Verband Bitkom das verabschiedete Leistungsschutzrecht. "Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt", so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Regierungskoalition habe sich in dieser Frage leider weitgehend erkenntnisresistent gezeigt. "Die Internetwirtschaft, die Internetnutzer und selbst viele Journalistenverbände lehnen das Leistungsschutzrecht aus guten Gründen ab. Es bleiben viele verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen offen. Nach den zahlreichen Änderungen ist nun völlig unklar, was mit dem Gesetz überhaupt erreicht werden soll." (ph/iw)
Nach namentlicher Abstimmung wurde schlussendlich ein Gesetz verabschiedet, das in erster Linie durch Verwirrung und Unklarheiten hervorsticht. Mit welchen Konsequenzen sich Google und Co. jetzt auseinandersetzen müssen, ist unklar, ebenso wie die Länge der Snippets, die nun mit den jeweiligen Verlagen ausgehandelt werden müssen.
Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung bei Eco (Verband der deutschen Internetwirtschaft), bemängelt: "Der Bundestag hat mit dem Leistungsschutzrecht ein notdürftig ausgearbeitetes Gesetz verabschiedet, das keinem nützt. Dieses Gesetz schadet der Internetwirtschaft in Deutschland massiv und erschwert die freie Informationsbeschaffung im Netz. Zu allem Überfluss ist es verfassungsrechtlich schlicht untragbar. Der Bundesrat muss es nun richten und von seinem Veto-Recht Gebrauch machen." Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger begrüsste das Gesetz als "wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt". Deutliche Worte fand auch die Grünen-Netzpolitikern Tabea Rössner gegenüber dem Spiegel: "Ende schlecht, alles schlecht. Das Gesetz ist der grösste Schwachsinn aller Zeiten."
Als "Schlag gegen das Internet" empfindet auch der Hightech-Verband Bitkom das verabschiedete Leistungsschutzrecht. "Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt", so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Regierungskoalition habe sich in dieser Frage leider weitgehend erkenntnisresistent gezeigt. "Die Internetwirtschaft, die Internetnutzer und selbst viele Journalistenverbände lehnen das Leistungsschutzrecht aus guten Gründen ab. Es bleiben viele verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen offen. Nach den zahlreichen Änderungen ist nun völlig unklar, was mit dem Gesetz überhaupt erreicht werden soll." (ph/iw)