19.07.2013, 00:00 Uhr

Deutscher BGH verbietet Online-Werbung für Kinder

In einem Werbeslogan für das Internetspiel "Runes of Magic" wurden Nutzer zum Kauf von Zubehör wie Rüstung und Waffen aufgefordert. Verbotene Werbung für Kinder, fanden Verbraucherschützer und verklagten den Spielehersteller. Der BGH gab ihnen nun Recht.
Kinder dürfen in Online-Spielen nicht zum Kauf von von Zubehör animiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Schutz der Kinder erfordere, auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung zu wahren, so die Begründung des Gerichts. Der BGH gab damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht, der die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasyrollenspiel  "Runes of Magic" verklagt hatte, schreibt Stern.de.

Spieler bekommen die Software für das Spiel kostenlos, weitere Ausstattungen für ihre Spielcharaktere wie zum Beispiel Waffen können sie dazukaufen. Gameforge hatte Spielzubehör im Jahr 2009 mit diesem Slogan beworben: "Schnapp' Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse 'Etwas'". Die Verbraucherschützer sahen darin verbotene Werbung für Kinder und verklagten den Spielehersteller. Der BGH entschied nun, dass sich der Text eindeutig auch an Kinder richte. Das gehe aus der Wortwahl hervor und der Möglichkeit per SMS zu bezahlen. In einer Stellungnahme teilte Gameforge mit, dass die Werbeaktion nicht wiederholt worden sei. Das Urteil ist ausnahmsweise noch nicht rechtskräftig.

Bei einer Prüfung von Websites mit Kinderspielen hatten Verbraucherschützer zahlreiche Unterlassungsverfahren eingeleitet: Mehr als jedes zweite Angebot fiel bei einer Prüfung durch. (ph/iw)



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