28.09.2012, 00:00 Uhr
Deutsche Hersteller und Verbände klagen gegen 36 Euro Kopierabgabe pro Smartphone
Bis zu 36 Euro pro Smartphone fordert die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) an Kopierschutzabgaben von den Herstellern oder Importeuren von Mobiltelefonen in Deutschland. Die Gebühren sind gestaffelt: Bei Mobiltelefonen ohne Touchscreen werden zwölf Euro pro Produkt fällig, bei Mobiltelefonen mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von bis zu 8 GB betragen sie 16 Euro. Und bei einem Gerät mit Touchscreen und einer Speicherkapazität ab 8 GB fallen die eingangs erwähnten 36 Euro an Gebühren an. Mit diesen Einnahmen soll die private Nutzung legaler Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken abgegolten werden, die Gelder werden dann an die Gema, die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort und die VG Bild-Kunst abgeführt.
Kopierschutzabgaben sind nicht neu, immer häufiger fordert die ZPÜ Zuschläge auf den Preis bestimmter Geräte, mit denen urheberrechtlich geschützte Waren und Güter entweder vervielfältigt oder genutzt werden können. Dazu zählen unter anderem MP3-Player, Speicherplatten oder auch Drucker. Und die Gebühren sind in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegen. Zum Vergleich: Von 2008 bis 2011 waren die Gebühren deutlich geringer, für Mobiltelefone mit Touchscreen verlangte die ZPÜ elf Euro, ohne Touchscreen vier Euro. Die Gebühren abführen müssen die Hersteller beziehungsweise diejenigen, die die Ware in Verkehr bringen. Die meisten Händler sind deshalb von der Abgabepflicht nicht betroffen, ausser sie importieren selbst Mobiltelefone. Für viele Distributoren aber bedeuten die ZPÜ-Abgaben einen erheblichen Aufwand, finanziell und auch bürokratisch. ?Die ZPÜ fordert im Rahmen der Auskünfte oder Meldungen viele Detailangaben und wälzt somit sämtlichen Aufwand auf Hersteller und Händler ab?, klagt Aline Kaiser, Juristin bei Herweck.
Hersteller ziehen vor Gericht
Ein Vorschlag der Schiedsstelle nach dem Urheberrechts-Wahrnehmungsgesetz im Deutschen Patent- und Markenamt Ende Juli dieses Jahres wurde ebenfalls abgelehnt. Laut diesem sollten Hersteller und Importeure für die Jahre 2004 bis 2007 rückwirkend Abgaben von 1,28 beziehungsweise 2,56 Euro leisten. Nun geht die Angelegenheit vor das Oberlandesgericht in München, dessen Urteil steht noch aus. Insider vermuten allerdings, dass der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden muss. Und das kann dauern. Einige Unternehmen erwarten ein abschliessendes Urteil nicht vor 2015. Parallel wird die Angelegenheit auch noch in Brüssel verhandelt. Dort läuft derzeit ein Mediationsverfahren zwischen der Industrie und den Verwertungsgesellschaften. ?Die Einleitung dieses Prozesses zeigt, dass auch auf EU-Ebene Reformbedarf gesehen wird?, so der Bitkom. Bis dahin wird aber noch geraume Zeit ins Land gehen, und Kunden zahlen ? meistens nichts ahnend ? horrende Gebühren. (ph/th)
Siehe auch: \"Nur\" 30 Rappen Urheberrechtsvergütung pro GByte auf Musikhandys , Suisa: Weniger Vergütungsgebühr auf Flashspeicher, Smartphones wegen Kopierabgabe in Deutschland bald deutlich teurer?
Kopierschutzabgaben sind nicht neu, immer häufiger fordert die ZPÜ Zuschläge auf den Preis bestimmter Geräte, mit denen urheberrechtlich geschützte Waren und Güter entweder vervielfältigt oder genutzt werden können. Dazu zählen unter anderem MP3-Player, Speicherplatten oder auch Drucker. Und die Gebühren sind in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegen. Zum Vergleich: Von 2008 bis 2011 waren die Gebühren deutlich geringer, für Mobiltelefone mit Touchscreen verlangte die ZPÜ elf Euro, ohne Touchscreen vier Euro. Die Gebühren abführen müssen die Hersteller beziehungsweise diejenigen, die die Ware in Verkehr bringen. Die meisten Händler sind deshalb von der Abgabepflicht nicht betroffen, ausser sie importieren selbst Mobiltelefone. Für viele Distributoren aber bedeuten die ZPÜ-Abgaben einen erheblichen Aufwand, finanziell und auch bürokratisch. ?Die ZPÜ fordert im Rahmen der Auskünfte oder Meldungen viele Detailangaben und wälzt somit sämtlichen Aufwand auf Hersteller und Händler ab?, klagt Aline Kaiser, Juristin bei Herweck.
Hersteller ziehen vor Gericht
Ein Vorschlag der Schiedsstelle nach dem Urheberrechts-Wahrnehmungsgesetz im Deutschen Patent- und Markenamt Ende Juli dieses Jahres wurde ebenfalls abgelehnt. Laut diesem sollten Hersteller und Importeure für die Jahre 2004 bis 2007 rückwirkend Abgaben von 1,28 beziehungsweise 2,56 Euro leisten. Nun geht die Angelegenheit vor das Oberlandesgericht in München, dessen Urteil steht noch aus. Insider vermuten allerdings, dass der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden muss. Und das kann dauern. Einige Unternehmen erwarten ein abschliessendes Urteil nicht vor 2015. Parallel wird die Angelegenheit auch noch in Brüssel verhandelt. Dort läuft derzeit ein Mediationsverfahren zwischen der Industrie und den Verwertungsgesellschaften. ?Die Einleitung dieses Prozesses zeigt, dass auch auf EU-Ebene Reformbedarf gesehen wird?, so der Bitkom. Bis dahin wird aber noch geraume Zeit ins Land gehen, und Kunden zahlen ? meistens nichts ahnend ? horrende Gebühren. (ph/th)
Siehe auch: \"Nur\" 30 Rappen Urheberrechtsvergütung pro GByte auf Musikhandys , Suisa: Weniger Vergütungsgebühr auf Flashspeicher, Smartphones wegen Kopierabgabe in Deutschland bald deutlich teurer?