01.05.2013, 00:00 Uhr
Bundesrat ermöglicht SRG moderate Öffnung des Internets
Die SRG erhält im Internet mehr publizistische Möglichkeiten: Neu kann sie auch Texte veröffentlichen, die keinen Bezug zu Radio- oder Fernsehsendungen haben. Damit soll der Service public gestärkt werden. Die vom Bundesrat verabschiedete Konzessionsänderung setzt der SRG zum Schutz anderer Medien aber klare Grenzen und verlangt eine Ausrichtung des Internetangebots auf audiovisuelle Beiträge. Der SRG wird ferner erlaubt, wichtige Ereignisse über Internet zu übertragen und sich von World Radio Switzerland zu trennen.
Nachdem sich die SRG und die Verleger über eine gemeinsame Nutzung des Internets nicht einigen konnten, hat der Bundesrat im letzten Herbst am Werbe- und Sponsoring-Verbot der SRG im Internet festgehalten, der SRG aber eine Lockerung im inhaltlichen Bereich in Aussicht gestellt. Die verabschiedete Regelung lässt der SRG dort mehr Freiraum, wo die Online-Inhalte einen Bezug zu ausgestrahlten Sendungen haben, ist aber dann restriktiver, wenn ein solcher Bezug fehlt.
Die revidierte SRG-Konzession verlangt, dass insgesamt drei Viertel aller Texte im Internet direkt mit audiovisuellen Inhalten (Audios/Videos) verknüpft sind. Weisen Texte einen Bezug zu einer Sendung auf, so muss dieser klar deklariert werden. Texte in den Bereichen News, Sport und Lokales/Regionales, die keinen Sendungsbezug haben, dürfen maximal 1000 Zeichen umfassen. Spiele und Publikumsforen sind nur möglich, wenn sie sich auf eine Sendung beziehen. Marktplätze, wo Zuschauer/innen Produkte kaufen, verkaufen oder tauschen können, bleiben verboten.
Live-Übertragungen im Internet
Künftig wird die SRG wichtige politische, wirtschaftliche, sportliche und kulturelle Ereignisse direkt über das Internet übertragen können (Video-Live-Stream). Diese Übertragungen entsprechen einem breiten Publikumsbedürfnis. Sie waren bisher nur bei gleichzeitiger Übertragung in einem Fernsehprogramm oder nach einer Meldung beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) möglich. Mit dem heutigen Entscheid anerkennt der Bundesrat das Internet als selbständigen Verbreitungskanal in der Konzession. Er kommt damit einem Auftrag des Parlaments nach, das vor einigen Monaten eine entsprechende Motion von Nationalrätin Evi Allemann angenommen hatte. (ph)
Weitere Informationen: http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=48684
Siehe auch: Bundesrat: SRG muss vorerst auf Internet-Werbung verzichten
Die revidierte SRG-Konzession verlangt, dass insgesamt drei Viertel aller Texte im Internet direkt mit audiovisuellen Inhalten (Audios/Videos) verknüpft sind. Weisen Texte einen Bezug zu einer Sendung auf, so muss dieser klar deklariert werden. Texte in den Bereichen News, Sport und Lokales/Regionales, die keinen Sendungsbezug haben, dürfen maximal 1000 Zeichen umfassen. Spiele und Publikumsforen sind nur möglich, wenn sie sich auf eine Sendung beziehen. Marktplätze, wo Zuschauer/innen Produkte kaufen, verkaufen oder tauschen können, bleiben verboten.
Live-Übertragungen im Internet
Künftig wird die SRG wichtige politische, wirtschaftliche, sportliche und kulturelle Ereignisse direkt über das Internet übertragen können (Video-Live-Stream). Diese Übertragungen entsprechen einem breiten Publikumsbedürfnis. Sie waren bisher nur bei gleichzeitiger Übertragung in einem Fernsehprogramm oder nach einer Meldung beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) möglich. Mit dem heutigen Entscheid anerkennt der Bundesrat das Internet als selbständigen Verbreitungskanal in der Konzession. Er kommt damit einem Auftrag des Parlaments nach, das vor einigen Monaten eine entsprechende Motion von Nationalrätin Evi Allemann angenommen hatte. (ph)
Weitere Informationen: http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=48684
Siehe auch: Bundesrat: SRG muss vorerst auf Internet-Werbung verzichten