02.07.2007, 00:00 Uhr
Bakom: Schlichtungsstelle für Telekommunikation
Das BAKOM hat entschieden, bis zum 1. Juli 2008 eine unabhängige Schlichtungsstelle für Telekommunikation aufzubauen. Diese Entscheidung wurde in Übereinstimmung mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) getroffen. Das neue Fernmeldegesetz, das am vergangenen 1. April in Kraft getreten ist, sieht für die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zwei Optionen vor: Das BAKOM kann diese Aufgabe selber übernehmen oder einen Dritten damit beauftragen. Nach sorgfältiger Abwägung dieser zwei Alternativen wurde schliesslich die interne Option gewählt.
Die Schlichtungsstelle soll den Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit bieten, Streitigkeiten beizulegen, ohne vor Gericht gehen zu müssen. Das Verfahren soll einfach, rasch und kostengünstig für die Konsumentinnen und Konsumenten sein. Ein solches Verfahren eignet sich besonders gut für den Fernmeldebereich, da der Streitwert oft gering ist und ein Gerichtsverfahren kaum rechtfertigt. Gegenstand einer Schlichtung können zum Beispiel die Anfechtung einer Rechnung, der Abschluss oder die Kündigung eines Vertrags, die Dienstqualität, Anrufe auf 0900-Nummern mit Preisaufschlag oder die Nutzung von abonnierten SMS-Diensten sein. (ph) http://www.bakom.ch