01.03.2012, 00:00 Uhr
Apple kann weiteren Patentsieg verbuchen
Am Montag konnte Apple einen weiteren Sieg im Patentstreit mit Motorola verbuchen. Das Verkaufsverbot für die älteren iPhone- und iPad-Modelle, welches am 3. Februar zunächst von Motorola erwirkt und bereits am Nachmittag wieder ausgesetzt wurde, ist fürs erste abgewendet. Als Berufungsinstanz hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Zwangsvollstreckung des Patenturteils eingestellt. Am 3. Februar musste Apple mit sofortiger Wirkung alle seine älteren iPhone- und iPad-Modelle aus dem eigenen Store entfernen. Im laufe des Tages hatte Apple jedoch die Aussetzung des Verkaufsverbots erwirkt. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hatte als Berufungsinstanz den Vollzug des Verkaufsverbotes zunächst gestoppt. Kurz darauf waren iPhones und iPads wieder online erhältlich.
Das betroffene Motorola-Patent gehört zum Bestand von GPRS. Diese Tatsache kommt Apple nun zugute. Denn genau für solche Patente gelten besondere Regeln. So muss ein Inhaber die Patente zu fairen Konditionen lizenzieren. Er darf keine Unterschiede zwischen den Lizenznehmern machen ? alle müssen die gleiche Höhe an Lizenzgebühren zahlen. Ein Unternehmen, welches die Patentverletzung vorgeworfen wird, kann sich mit dem ?kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand? schützen. In Deutschland greift dies, wenn dem Patentinhaber ein verbindliches Vertragsangebot unterbreitet wurde. Nach Angaben des Oberlandesgerichts Karlsruhe soll Apple nach dem gestrigen Urteil Motorola ein nachgebessertes Angebot vorgelegt haben. Wie dieses Angebot genau aussieht, ist bisher noch nicht bekannt. (ph/mdev)
Das betroffene Motorola-Patent gehört zum Bestand von GPRS. Diese Tatsache kommt Apple nun zugute. Denn genau für solche Patente gelten besondere Regeln. So muss ein Inhaber die Patente zu fairen Konditionen lizenzieren. Er darf keine Unterschiede zwischen den Lizenznehmern machen ? alle müssen die gleiche Höhe an Lizenzgebühren zahlen. Ein Unternehmen, welches die Patentverletzung vorgeworfen wird, kann sich mit dem ?kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand? schützen. In Deutschland greift dies, wenn dem Patentinhaber ein verbindliches Vertragsangebot unterbreitet wurde. Nach Angaben des Oberlandesgerichts Karlsruhe soll Apple nach dem gestrigen Urteil Motorola ein nachgebessertes Angebot vorgelegt haben. Wie dieses Angebot genau aussieht, ist bisher noch nicht bekannt. (ph/mdev)