23.12.2011, 00:00 Uhr

Apple droht Niederlage gegen Samsung bei Galaxy Tab 10.1N

Im September 2011 hatte das Landgericht Düsseldorf den Verkauf das Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland untersagt. Der Grund: Zu grosse Ähnlichkeit mit dem iPad. Für ein Verbot der überarbeiteten Version sieht das Gericht in einer vorläufigen Einschätzung keinen Grund, da der Hersteller durch die Umgestaltung genügend Unterschiede geschaffen habe.

Das Landgericht teilte am Donnerstag in einer vorläufigen Beurteilung mit, dass das Galaxy Tab 10.1N das "zugunsten der Firma Apple hinterlegte Gemeinschaftsgeschmackmuster nicht verletzt". Samsung hat den Rand des Flachrechners verbreitert und mit schlitzförmigen Lautsprechern versehen, die die glatte Oberfläche unterbrechen. Zudem ist der Schriftzug des Herstellers deutlicher sichtbar. Auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gebe es keinen Grund für ein Verbot. Damit steht einem Verkauf des iPad-Rivalen in Deutschland nichts mehr im Weg. Die endgültige Entscheidung wird am 9. Februar 2012 verkündet. Der Streit zwischen Apple und Samsung wird weltweit geführt. Ein Gericht in Australien hob Ende November 2011 das Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 für den dortigen Markt auf und liess den iPad-Rivalen um Verkauf zu. (ph/iw)



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