Sechs Personen angeklagt
27.01.2016, 08:59 Uhr
Anklage wegen Bestechung bei IT-Vergaben im BAFU
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat die Strafuntersuchung in Zusammenhang mit Vergaben im Bereich von IT-Projekten im Bundesamt für Umwelt (BAFU) abgeschlossen und klagt sechs Personen beim Bundesstrafgericht in Bellinzona an.
Im Zentrum der Untersuchung standen unter anderem Vergaben von zahlreichen Dienstleistungsverträgen im BAFU an externe IT-Firmen in den Jahren 2007 bis 2010. Einem der Hauptangeklagten, einem ehemaligen externen IT-Projektleiter, legt die BA mehrfache ungetreue Amtsführung (Art. 314 StGB), mehrfaches Bestechen (Art. 322ter StGB), mehrfaches Sich bestechen lassen (Art. 322quater StGB) sowie Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB) zur Last. Ein ehemaliger Sektionschef des BAFU muss sich wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung und mehrfachen Sich bestechen lassens verantworten. Zwei weitere Personen werden entweder wegen mehrfachen Bestechens (Art. 322ter StGB) und/oder Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung (Art. 314 i.V.m. Art. 25 StGB) angeklagt. Für die zwei übrigen Personen lautet die Anklage auf Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung.
Dem damaligen IT-Projektleiter des Projekts DaZu (Datenzugang) wird vorgeworfen, während seines Mandats im BAFU von IT-Anbieterfirmen unrechtmässige Provisionszahlungen in der Höhe von insgesamt ca. CHF 118‘000, verlangt, vereinbart und von ihnen erhalten zu haben. Im Gegenzug sorgte er dafür, dass das BAFU mit diesen Unternehmen Dienstleistungsverträge abschloss. Weiter wird ihm vorgeworfen, zusammen mit dem damaligen Leiter Informatik, Logistik und Organisation (ILO) unter Umgehung des öffentlichen Beschaffungsrechts für das BAFU Softwarelizenzen und Informatikdienstleistungen im Wert von ca. CHF 0.5 Millionen über eine von ihm kontrollierte Firma, und nicht direkt beim Anbieterunternehmen beschafft und im Gegenzug dem erwähnten ILO-Chef nicht gebührende geldwerte Vorteile von mehreren 10‘000 CHF in Form von Bargeld, Reisen und Geräten zukommen lassen zu haben. Den Schaden zu Lasten des BAFU aus besagten Verträgen beziffert die BA auf über eine halbe Million CHF.
Dem erwähnten vormaligen Sektionschef ILO wird seinerseits vorgeworfen, im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit vom Projektleiter DaZu ihm nicht gebührende Vorteile in der Höhe von gesamthaft ca. CHF 50‘000 im Gegenzug zu den erwähnten Softwarelizenzen und Informatikdienstleistungen sowie weiteren IT-Vergaben an vom Projektleiter kontrollierte Firmen angenommen zu haben. Sodann wird ihm zur Last gelegt, als Beamter von einer weiteren IT-Anbieterfirma Geräte der Unterhaltungselektronik im Namen und auf Rechnung des BAFU beschafft, jedoch für private eigene Zwecke verwendet zu haben. Der Schaden zulasten des BAFU beträgt diesbezüglich über CHF 50‘000.
Zwei weiteren Mitangeklagten wird vorgeworfen, mit dem ehemaligen IT-Projektleiter im BAFU unrechtmässige Provisionszahlungen in der Höhe von insgesamt ca. CHF 100‘000 vereinbart und diesem bezahlt zu haben. Sodann wird zwei weiteren Mitangeklagten zur Last gelegt, den ehemaligen ILO-Chef und den IT-Projektleiter bei der Beschaffung von Softwarelizenzen bzw. IT-Dienstleistungen zum Schaden des Bundes unterstützt zu haben.
Bereits im Juli 2015 wurde ein weiterer Beschuldigter mittels Strafbefehl rechtskräftig verurteilt.
Die Strafuntersuchung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei geführt.
Das BAFU wird die Schweizerische Eidgenossenschaft im Strafprozess als Privatklägerin vertreten. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundes-strafgericht bekannt.
Mit Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig.
Dem damaligen IT-Projektleiter des Projekts DaZu (Datenzugang) wird vorgeworfen, während seines Mandats im BAFU von IT-Anbieterfirmen unrechtmässige Provisionszahlungen in der Höhe von insgesamt ca. CHF 118‘000, verlangt, vereinbart und von ihnen erhalten zu haben. Im Gegenzug sorgte er dafür, dass das BAFU mit diesen Unternehmen Dienstleistungsverträge abschloss. Weiter wird ihm vorgeworfen, zusammen mit dem damaligen Leiter Informatik, Logistik und Organisation (ILO) unter Umgehung des öffentlichen Beschaffungsrechts für das BAFU Softwarelizenzen und Informatikdienstleistungen im Wert von ca. CHF 0.5 Millionen über eine von ihm kontrollierte Firma, und nicht direkt beim Anbieterunternehmen beschafft und im Gegenzug dem erwähnten ILO-Chef nicht gebührende geldwerte Vorteile von mehreren 10‘000 CHF in Form von Bargeld, Reisen und Geräten zukommen lassen zu haben. Den Schaden zu Lasten des BAFU aus besagten Verträgen beziffert die BA auf über eine halbe Million CHF.
Dem erwähnten vormaligen Sektionschef ILO wird seinerseits vorgeworfen, im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit vom Projektleiter DaZu ihm nicht gebührende Vorteile in der Höhe von gesamthaft ca. CHF 50‘000 im Gegenzug zu den erwähnten Softwarelizenzen und Informatikdienstleistungen sowie weiteren IT-Vergaben an vom Projektleiter kontrollierte Firmen angenommen zu haben. Sodann wird ihm zur Last gelegt, als Beamter von einer weiteren IT-Anbieterfirma Geräte der Unterhaltungselektronik im Namen und auf Rechnung des BAFU beschafft, jedoch für private eigene Zwecke verwendet zu haben. Der Schaden zulasten des BAFU beträgt diesbezüglich über CHF 50‘000.
Zwei weiteren Mitangeklagten wird vorgeworfen, mit dem ehemaligen IT-Projektleiter im BAFU unrechtmässige Provisionszahlungen in der Höhe von insgesamt ca. CHF 100‘000 vereinbart und diesem bezahlt zu haben. Sodann wird zwei weiteren Mitangeklagten zur Last gelegt, den ehemaligen ILO-Chef und den IT-Projektleiter bei der Beschaffung von Softwarelizenzen bzw. IT-Dienstleistungen zum Schaden des Bundes unterstützt zu haben.
Bereits im Juli 2015 wurde ein weiterer Beschuldigter mittels Strafbefehl rechtskräftig verurteilt.
Die Strafuntersuchung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei geführt.
Das BAFU wird die Schweizerische Eidgenossenschaft im Strafprozess als Privatklägerin vertreten. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundes-strafgericht bekannt.
Mit Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig.