17.08.2012, 00:00 Uhr

Abmahnwelle auf Facebook wegen fehlendem oder mangelhaftem Impressum

Wie das Newsportal Allfacebook.de berichtet, werden in jüngster Zeit mehr und mehr in Deutdschland Fanseiten auf Facebook von der Kanzlei HWK abgemahnt. Der Grund: Ein fehlendes oder fehlerhaft platziertes Impressum. Bereits im vergangenen Jahr hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden, dass auch Facebookseiten mit einem Impressum ausgestattet sein müssen. Diese müssen, wie auch auf "gewöhnlichen" Webseiten, bestimmte Kriterien erfüllen:
  • Einfach und eindeutig erkennbar: Der durchschnittliche User muss das Impressum auf Anhieb finden und als solches Identifizieren können. Bezeichnungen wie "Kontakt", "Über uns" oder "Impressum" sind unmissverständlich, die Facebook-Rubrik "Info" leider nicht. Wird auf das Impressum einer Webseite verlinkt, darf der Betreiber der Webseite nicht anders lauten als der Betreiber der Facebook-Seite.
  • Unmittelbar und ständig erreichbar: Das Impressum muss von jeder Seite des Angebotes und zu jedem Zeitpunkt mit höchstens 2 Klicks erreichbar sein (auch dann, wenn darauf verlinkt wird).
Wie also verfährt man auf Facebook? Auch, wenn die Bezeichnung missverständlich ist, lassen sich das Impressum oder ein entsprechender Link doch am besten in der Infobox unterbringen. Dort sollte es jedoch so weit oben stehen, dass es auch auf der Hauptseite noch direkt erkennbar ist. Ebenfalls eine gute Idee: Impressums-Apps, mit denen sich eine separate Schaltfläche auf der Seite einbinden lässt. Diese müssen allerdings auch korrekt eingesetzt und dargestellt werden und bergen so ein gewisses Risikopotential - vor allem werden sie auf Facebook-Apps für Smartphones oder Tablets in der Regel nicht angezeigt. Wer also wirklich auf Nummer Sicher gehen will, nutzt die Infobox seiner Facebook-Seite und achtet darauf, dass sein Impressum vollständig ist. Einen kostenlosen Generator finden Sie hier. (ph/iw)



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