31.01.2007, 00:00 Uhr
Abmahnfalle Geschäfts-E-Mails
Seit Anfang des Jahres gilt eine neue EU-weite Kennzeichnungspflicht für E-Mails. Die meisten Unternehmen wissen davon jedoch noch nichts. Seit Anfang Januar müssen geschäftliche E-Mails die gleichen Angaben enthalten wie Geschäftsbriefe. Wie Rechtsanwalt Jens Nebel, IT-Experte der Kanzlei Kümmerlein Simon und Partner, betont, müssen Unternehmen mit Abmahnkosten bis zu 2.000 Euro rechnen, wenn die geforderten Informationen fehlen.
Im Detail müssen Klein- wie Grossunternehmer neben Name, Rechtsform und Adresse des Unternehmens auch der Sitz der Firma, das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer veröffentlichen. Darüber hinaus müssen auch die Namen aller Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzenden genannt werden, sofern das Unternehmen entsprechende Positionen besitzt. (ph/iwb) http://www.ksup.de/nebel.html
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