13.09.2006, 00:00 Uhr

Ab 2008 Breitbandanschluss für gesamte Schweizer Bevölkerung

Der Schweizer Bundesrat hat den Inhalt der Grundversorgung angepasst, um den neuen Bedürfnissen der Gesellschaft und der Wirtschaft Rechnung zu tragen. So wird ab dem 1. Januar 2008 die gesamte Bevölkerung einen Breitbandanschluss beziehen können. Die Anschlüsse, die bereits heute durch die Grundversorgung garantiert sind, werden durch einen neuen Anschlusstyp für den Internetzugang mit einer Mindestübertragungsrate von 600/100 kbit/s ergänzt. Eine Preisobergrenze von 69 Franken (exkl. MWSt) wurde für diesen Dienst festgelegt, zu dem nicht nur die Breitband-Zugangsverbindung, sondern auch ein Sprachkanal, eine Telefonnummer und ein Eintrag im öffentlichen Telefonverzeichnis gehören. Ob die Preisobergrenze angemessen ist, wird 2010 überprüft werden. Auf diese Weise sollen die rasche Entwicklung des Breitbandmarktes und die Möglichkeit eines Preisrückgangs berücksichtigt werden.
Im Frühling dieses Jahres wurden über 70 Vertreter von Kantonen, Parteien, Gewerkschaften, Wirtschaftskreisen und verschiedenen Verbänden eingeladen, im Rahmen einer Vernehmlassung zur Anpassung der Grundversorgungspflichten Stellung zu nehmen. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Vernehmlassung hat der Bundesrat die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) geändert. Um mögliche Auswirkungen der Aufnahme des Breitbandanschlusses auf die Kosten der Grundversorgung in Grenzen zu halten, ist vorgesehen, dass die künftige Konzessionärin in Ausnahmefällen die Übertragungsrate reduzieren kann. (ph) http://www.admin.ch http://www.bakom.ch



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