Google vs. Verlage
09.05.2017, 14:01 Uhr
Leistungsschutzrecht-Streit geht zum EU-Gerichtshof
Ein Ende ist nicht in Sicht: Google und die deutschen Verlage streiten nun vor dem EU-Gerichtshof bezüglich des Leistungsschutzrechts weiter. Das Verfahren beim Landgericht wird vorerst ausgesetzt.
Der Dauerstreit zwischen Google und deutschen Verlagen geht zum EU-Gerichtshof.
(Quelle: shutterstock.com/GongTo)
Der Dauerstreit zwischen Google und deutschen Verlagen geht zum EU-Gerichtshof. Das Berliner Landgericht will dort klären lassen, ob Deutschland die Europäische Union nicht vor der Verabschiedung des Leistungsschutzrechts (LSR) hätte informieren müssen. Entscheidet der Gerichtshof, dass diese sogenannte Notifizierung nötig gewesen wäre, dürfte das Gesetz nicht angewendet werden. Das Verfahren beim Landgericht werde vorerst ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Peter Scholz.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen Gesetzentwürfe in Brüssel vorlegen, wenn diese "technische Vorschriften" enthalten, die speziell auf "Dienste der Informationsgesellschaft" zielen. Zum Ende der schwarz-gelben Koalition im Bund entschied sich das Justizministerium gegen die Notifizierung der EU-Kommission - auch weil es sonst kaum möglich gewesen wäre, das LSR noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 zu verabschieden.
Die Verwertungsgesellschaft VG Media verlangt von Google Schadenersatz, weil sich der Internet-Konzern weigert, für die Darstellung von Textausrissen und Vorschau-Bildern in der Google-Suche zu zahlen. Die VG Media vertritt dabei etliche Presseverlage in Deutschland, darunter die Axel Springer, Handelsblatt, Funke und Dumont.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Im August 2014 haben etliche Verlage innerhalb der VG Media eine "Gratiseinwilligung" erteilt, weil sie sonst nicht mehr mit Snippets dargestellt worden wären.