Nationalrat verabschiedet neues Blockchain-Gesetz

Ombudsstelle nicht für alle 

Geändert hat der Nationalrat die Vorlage betreffend Datenzugang und Ombudsstellen. Oppositionslos hiess er eine neue Bestimmung gut, gemäss welcher jeder Dritte, der eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Berechtigung an den Daten nachweist, den Zugang zu diesen Daten oder deren Herausgabe verlangen kann. Mit 117 zu 66 Stimmen entschied die grosse Kammer überdies, dass sich Finanzdienstleister, die ausschliesslich institutionellen oder professionellen Kundinnen und Kunden Finanzdienstleistungen erbringen, keiner Ombudsstelle anschliessen müssen. Damit will sie kleine DLT-Handelssysteme administrativ entlasten. 

Missbrauch verhindern 

Die neue Technologie bietet allerdings auch Finanzbetrügern neue Möglichkeiten. Schneeballsysteme, leere Versprechungen und der Verkauf nichtexistenter Kryptowährungen gehören dazu. Die Vorlage hat deshalb auch das Ziel, in diesem Bereich die Integrität und Reputation des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz zu gewährleisten. So soll eine neue Bewilligungskategorie für den gewerbsmässigen Betrieb von DLT-Infrastrukturanbieter geschaffen werden. Weiter wollen Bundesrat und Nationalrat, das geltende Recht anpassen, um den Handel von Rechten mittels manipulationsresistenter elektronischer Register auf eine sichere rechtliche Basis zu stellen. Schliesslich soll die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte aus der Konkursmasse gesetzlich geklärt werden. 
Nicht dieser Gesetzgebung unterstellt sind Crowdfunding-Plattformen. Diese spielten bei der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung nur eine untergeordnete Rolle, schrieb der Bundesrat bei der Eröffnung der Vernehmlassung zur Vorlage. Im Moment würden über diese Plattformen verhältnismässig bescheidene Spendenvolumen gesammelt.

Branchenverband zeigt sich zufrieden

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage einstimmig an. Nun beugt sich der Ständeratskommission über die Vorlage. Die kleine Kammer dürfte frühestens in der Herbstsession ihre Entscheide treffen.
Beim Branchenverband Swiss Blockchain Federation zeigt man sich zufrieden über das Resultat. «Wir sind erfreut, dass der Nationalrat das Blockchain-Gesetz trotz der Corona-Krise zügig beraten hat», wird Heinz Tännler, Präsident der Swiss Blockchain Federation und Regierungsrat des Kantons Zug, in einer Mitteilung zitiert. Die Vorlage sei eine wichtige Grundlage, damit die Schweiz ihre führende Position als Blockchain-Standort ausbauen könne. «Das Crypto Valley braucht Rechtssicherheit und zugleich Spielraum für Innovationen», sagt Tännler.
Laut Communiqué berieten die Swiss Blockchain Federation und ihre Mitglieder die Behörden bereits bei der Erarbeitung der Vorlage. Viele der Vorschläge seien aufgenommen und nun vom Nationalrat bestätigt worden, heisst es.


Autor(in) SDA



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