Neuausrichtung
29.04.2021, 15:05 Uhr
E-Voting: Bund nimmt neuen Anlauf
In begrenztem Umfang sollen die Kantone wieder E-Voting-Systeme testen können. Hierzu schickt der Bundesrat nun seine Vorschläge zur Neuausrichtung des Versuchsbetriebs in die Vernehmlassung.
Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren für die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs mit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) eröffnet. Die Vorlage sieht vor, dass die Kantone in begrenztem Umfang wieder E-Voting-Versuche durchführen können. Dabei sollen jedoch «neue Anforderungen gelten und insbesondere sicherheitsfördernde Massnahmen umgesetzt werden», heisst es in einem Communiqué.
Den Angaben zufolge dürfen fortan nur noch vollständig verifizierbare E-Voting-Systeme zum Einsatz kommen. Weiter regelt die Vernehmlassungsvorlage, dass pro Kanton maximal 30 Prozent und schweizweit maximal 10 Prozent der Stimmberechtigten an E-Voting-Versuchen teilnehmen dürfen. Vorgesehen ist auch, dass E-Voting neben den Auslandschweizerinnen und -schweizern auch Stimmberechtigten mit einer Behinderung bevorzugt angeboten werden kann –ohne Anrechnung an die Limite.
Wie die Bundeskanzlei in der Mitteilung schreibt, berücksichtigt die Vorlage die Ziele der Neuausrichtung und die Lehren aus dem vergangenen Versuchsbetrieb. Im Rahmen «eines breiten Dialogs» sei auch die Wissenschaft von Anfang an in die Erarbeitung der entsprechenden Grundlagen eingebunden worden. Mit der Neuausrichtung will man gemäss den Ausführungen nun einen «kontinuierlichen Verbesserungsprozess» etablieren.
So ist in der Vernehmlassungsvorlage beispielsweise auch en détail geregelt, wie die ständige öffentliche Überprüfung von E-Voting-Systemen ermöglicht werden soll – unter anderem mit der Offenlegung des Quellcodes, der Publikation von Prüfberichten oder auch dem Bug-Bounty-Programme mit «legal safe harbor» für Teilnehmende. Nicht zuletzt ist diesbezüglich auch vorgesehen, dass die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen von unabhängigen Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundes überprüft werden soll.
Vorbereiten auf das Prüfen zukünftiger Systeme
Vorarbeit für die Vernehmlassung der neuen Vorlage leistete der Bundesrat bereits Ende 2020, als er seinen Entscheid zur Neuausrichtung abgab. So könnten sich die verschiedenen E-Voting-Akteure mit Blick auf eine möglichst rasche Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs schon einmal auf das neue regulatorische Umfeld einstellen, schreibt die Bundeskanzlei weiter.
Sie bereite derzeit schon die Überprüfung zukünftiger E-Voting-Systeme durch unabhängige Expertinnen und Experten vor. Die Kantone und der Systemanbieter würden bereits die Anforderungen umsetzen, «um die in Zukunft geltenden Auflagen für E-Voting möglichst bald erfüllen zu können», heisst es im Communiqué.
Nichts soll sich mit der Teil- respektive der Totalrevision der rechtlichen Grundlagen – der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) – derweil an den Zuständigkeiten ändern. Laut Bundeskanzlei liegt es weiterhin in der Hand der Kantone, ob und mit welchem System sie ihrem Stimmberechtigten E-Voting anbieten wollen. Der Bund setzt dabei den rechtlichen Rahmen und agiert als Bewilligungsbehörde.
Die Vernehmlassung dauert nun bis am 18. August 2021. Die Ergebnisse werden im Anschluss dem Bundesrat unterbreitet, der über die Inkraftsetzung entscheidet. Gestützt auf die neuen Rechtsgrundlagen können die Kantone dem Bundesrat dann Grundbewilligungen für die Wiederaufnahme der E-Voting-Versuche beantragen.