DSGVO: Das grosse Chaos beginnt

"Nicht unbedacht Unterlassungserklärungen unterschreiben"

In wenigen Tagen tritt die DSGVO endgültig in Kraft. Was passiert jetzt?
Marcus Beckmann:
Vonseiten der ­Datenschutzbehörden erst einmal nicht viel. Sie haben bereits angekündigt, dass sie personell nicht dafür ausgestattet sind, sofort in grossem Umfang Online-Angebote auf ihre ­DSGVO-Kompatibilität zu überprüfen. Es ist ja auch noch viel zu tun. So wurden zum Beispiel bislang noch nicht alle Landesdatenschutzgesetze an die DSGVO angepasst.
Aber was ist mit Abmahnungen?
Beckmann:
Damit ist natürlich zu rechnen. Es gibt zwielichtige Vereine, die jetzt auf den Plan treten werden. Doch nicht jeder, der eine Abmahnung schreibt, ist auch dazu befugt. Mir wurde auch von Anwälten berichtet, die sehr dreist vorgehen und jetzt versuchen, Mandanten für Abmahnungen zu finden - das ist dann eine wettbewerbswidrige Kaltakquise.
Marcus Beckmann ist Rechtsanwalt in Bielefeld bei Beckmann und Norda Rechtsanwälte
Quelle: privat
Was ist zu tun, wenn man wegen eines DSGVO-Verstosses abgemahnt wird?
Beckmann:
Nun, ich empfehle natürlich immer, einen Anwalt einzuschalten (lacht). Ganz wichtig ist jedoch, nicht unbedacht irgendwelche Unterlassungserklärungen abzugeben. Eine solche Erklärung ist nämlich ein Vertrag mit dem Abmahner, der den ­Unterzeichner auch dann bindet, wenn sich herausstellt, dass der Grund für die Abmahnung nichtig war. Man muss erst einmal feststellen, ob der Verstoss, der abgemahnt wird, überhaupt wettbewerbsrechtlich relevant ist.
Was halten Sie von der DSGVO?
Beckmann:
Die Verordnung ist vielleicht gut gemeint, aber leider nicht gut gemacht.



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