Bundeskartellamt
03.07.2024, 07:54 Uhr
AVM muss 15,8 Millionen Euro Strafe zahlen
Im Streit um Preisabsprachen haben sich der Hersteller und das Bundeskartellamt auf die Einstellung des Verfahrens geeinigt. Dafür zahlt AVM allerdings eine Millionenstrafe.
Das Verfahren des Bundeskartellamts gegen AVM wurde im Wege einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement) abgeschlossen. Die Behörde hatte seit Anfang 2022 wegen einer möglichen vertikalen Preisbindung gegen den Hersteller der Fritzboxen ermittelt, der nun als Konsequenz eine Strafe in Höhe von 15,8 Millionen Euro zahlen muss.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben. Durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen wurde darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern einzuschränken. Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bussgeldern ein klares Signal, dass Verstösse gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden."
Mitarbeiter von AVM sollen mit sechs beteiligten Elektronikhändlern Abstimmungen über Endverbraucherpreise getroffen haben. Diese Abstimmungen bezogen sich grundsätzlich auf eine Anhebung dieser Preise, teilweise wurden auch bestimmte Mindestverkaufspreise (so genannte Zielpreise) gefordert, welche zwischen der unverbindlichen Preisempfehlung und dem Einkaufspreis der Händler lagen. Die Endverbraucherpreise der Händler wurden von AVM-Mitarbeitenden fortlaufend beobachtet, wobei neben Recherchen im stationären Handel und Preisvergleichsdiensten im Internet mindestens seit Mitte 2019 eine spezielle Software verwendet wurde. Die Abstimmungsmassnahmen erfolgten in unterschiedlicher Intensität insbesondere dann, wenn Endverbraucherpreise in hohem Masse unter den Zielpreisen lagen oder nach entsprechenden Beschwerden von Händlern über nicht auskömmliche Endverbraucherpreise. In vielen Fällen sagten die Händler nach Interventionen von AVM eine Erhöhung der beanstandeten Endverbraucherpreise zu und passten sie nach oben an.
AVM erklärt zum Urteil, dass man die einvernehmliche Verfahrensbeendigung auch deshalb gewählt habe, um den anstehenden Generationswechsel - gemeint ist der geplante Verkauf des Unternehmens - von Belastungen der Vergangenheit freizuhalten. Man habe mit den Massnahmen vor allem den stationären Fachhandel gegenüber dem Onlinehandel stärken wollen, Verbraucher wurden dadurch nicht benachteiligt. "Kleinere Händler konnten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben. Der Online-Verkauf zu diesen Konditionen war nicht vorgesehen", heisst es in einem Statement.